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Experten-Antwort

EU-Ausländer in Deutschland

von Ilona01.10.2010 | 13:40
1370 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe einen Mitarbeiter mit Wohnsitz in der EU, der lt. Arbeitsvertrag einen Teil seiner Arbeitszeit in Deutschland verbringt (unbefristet). Er ist privat versichert, bekommt er einen Zuschuß zur privaten KV und ist er in der in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilona,

bedauerlicherweise sind Ihre Angaben nicht ausreichend, um den Sachverhalt abschließend beurteilen zu können.

Grundsätzlich gilt Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 für Arbeitnehmer, die gewöhnlich in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten beschäftigt werden. Danach ist vorrangig das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Arbeitnehmer wohnt, wenn er dort einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt. Dies hat gegebenenfalls zur Folge, dass die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit nach dem ausländischen Recht beurteilt werden muss und an ausländische Träger Beiträge zu entrichten sind. Letztendlich kommt es bei Ihrem Mitarbeiter auf die konkreten Umstände (Arbeitsvertragregelungen, Ort und Umfang seiner Tätigkeiten etc.) an.

Um Rechtssicherheit zu erhalten, empfehle ich Ihnen eine Krankenkasse Ihrer Wahl um eine abschließende Beurteilung zu bitten. Diese treffen in Deutschland als Einzugsstellen derartige Entscheidungen.

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1 Antworten

KSCam 01.10.2010 | 17:09
Mit den dürftigen Informationen kann "kein Mensch" die Frage einer Versicherungspflicht zuverlässig prüfen - abgesehen davon, dass so etwas den Rahmen dieses Forums sprengt. Da müsste man schon den Wortlaut des Vertrages kennen, die EU Staaten um die es geht, Arbeitszeiten, Lohnhöhe, etc. pp. Wenn dieser Mitarbeiter auch in dem Land, in dem er wohnt arbeitet, dürfte in erster Linie die SV dieses Staates für die Beurteilung zuständig sein.
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