Sie haben grundsätzlich das Recht einen Antrag auf Rente zurückzunehmen. Sofern Sie jedoch von einer anderen Stelle Leistung beziehen, bedarf es der Einwilligung des Leistungsträgers. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist haben Sie nur noch die Möglichkeit auf die Leistung zu verzichten. Das ist allerdings auch nur möglich, wenn dadurch nicht andere Personen oder Leistungsträger belastet, oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Der Verzicht bezieht sich lediglich auf die jeweilige monatliche Zahlung, nicht jedoch auf das Stammrecht das weiterhin unangetastet bleibt.