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Experten-Antwort

EU Hinterbliebenen Rente

von Lucia18.02.2021 | 20:05
92 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Rentnerin und erhalte ein Teil meiner Rente aus Polen und einen Teil aus Deutschland. Mein verstorbener Ehemann kam ein wenig früher nach Deutschland und erhielt deswegen seine Rente nur aus Deutschland (obwohl er ebenfalls in Polen gearbeitet hat). Ich würde nun gerne wissen welches Land für die Zahlung der Hinterbliebenen Rente zuständig sein wird.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2021 | 12:21

Hallo Lucia,

ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass das deutsche Fremdrentenrecht (FRG) keine Anwendung findet, zum Beispiel bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen.

Ihr verstorbener Ehemann ist vermutlich vor 1.1.1991 nach Deutschland zugezogen, deshalb hat er seine Rente einschließlich der polnischen Zeiten aus der deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie dagegen erhalten eine deutsche und eine polnische Rente, weil Sie nach dem 31.12.1990 umgezogen sind. Zu diesem Stichtag änderten sich die anzuwendenden Vorschriften der deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Polen.

Bei der Witwenrente ist nun Ihr Zuzugsdatum entscheidend. Das bedeutet, dass die deutsche [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html aus den deutschen Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Mannes gezahlt wird und der polnische Versicherungsträger bei Erfüllung der Voraussetzungen die Rente aus den polnischen Zeiten zahlt.

Eine konkrete Auskunft dazu erhalten Sie am besten vom zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger, da dort alle notwendigen Daten vorliegen. Ich empfehle Ihnen deshalb, unbedingt direkt mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen, von dem die Versichertenrente Ihres Mannes gezahlt wurde und bei dem Sie die Witwenrente beantragt haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der

Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 19.02.2021 | 08:07
Sie haben doch sicherlich die Witwenrente schon beantragt wenn der Ehemann gestorben ist und eine deutsche Rente bekam, oder? Dann wird es doch ohnehin geprüft....bzw. Sie können die Sachbearbeitung des DRV Trägers anrufen. Wenn Sie - wovon ich ausgehe in D leben - wird wohl auch die Rente von der DRV gezahlt werden.
Luciaam 19.02.2021 | 08:32
Ja, ich lebe seit 30 Jahren in Deutschland und habe den Antrag bereits gestellt, jedoch noch keine Antwort erhalten. Da sich anhand der Zuständigkeit entscheidet ob ich weiterhin meine Miete werde bezahlen können, wüsste ich gerne worauf ich mich einstellen muss. Gibt es keine nachlesbaren Regeln wie sowas entschieden wird?
Deutsche Rentenversicherung
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