Hallo Lucia,
ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass das deutsche Fremdrentenrecht (FRG) keine Anwendung findet, zum Beispiel bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen.
Ihr verstorbener Ehemann ist vermutlich vor 1.1.1991 nach Deutschland zugezogen, deshalb hat er seine Rente einschließlich der polnischen Zeiten aus der deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie dagegen erhalten eine deutsche und eine polnische Rente, weil Sie nach dem 31.12.1990 umgezogen sind. Zu diesem Stichtag änderten sich die anzuwendenden Vorschriften der deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Polen.
Bei der Witwenrente ist nun Ihr Zuzugsdatum entscheidend. Das bedeutet, dass die deutsche Witwenrente aus den deutschen Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Mannes gezahlt wird und der polnische Versicherungsträger bei Erfüllung der Voraussetzungen die Rente aus den polnischen Zeiten zahlt.
Eine konkrete Auskunft dazu erhalten Sie am besten vom zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger, da dort alle notwendigen Daten vorliegen. Ich empfehle Ihnen deshalb, unbedingt direkt mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen, von dem die Versichertenrente Ihres Mannes gezahlt wurde und bei dem Sie die Witwenrente beantragt haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der
Deutschen Rentenversicherung
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.2021, 14:18 Uhr]