Hallo Klaus,
soweit auch Schwerbehinderung vorliegt, kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen. Aufgrund des Entgeltpunktebesitzschutzes kann diese Rente nicht geringer als die bisher bezogene Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ausfallen. Es ist daher ratsam, ca. 3 Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Umwandlungsantrag zu stellen.