Hallo Karin Rosenrot,
dem Beitrag von Schade kann ich prinzipiell zustimmen. Hinsichtlich der Frage des zulässigen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze bei selbständig Tätigen möchte ich zusätzlich auf die entsprechenden Ausführungen in den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger verweisen, welche sie unter
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.2.7
abrufen können.