Hallo M. Andrea,
normalerweise müssen Versicherte eine bestimmte Zeit Beiträge einzahlen, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben. Sonderregelungen sorgen jedoch dafür, dass Berufseinsteiger schon vom ersten Arbeitstag an in der Rentenversicherung geschützt sind.
Sie können eine Rente erhalten, wenn 1. man durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erwerbsunfähig geworden ist. Hier reicht dann schon ein Beitrag zur Rentenversicherung wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren,
2. die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ende einer Ausbildung eintritt und innerhalb der zurückliegenden 2 Jahre für mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Die Berechnung dieser Renten beinhaltet eine sogenannte Zurechnungszeit. Versicherte, deren EM Renten erstmals ab 1.7.2014 beginnt, werden so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet. Bis zum 30.6.2014 wurde diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet, wie es bei Ihrer Rente der Fall ist.
Private Berufsunfähigkeitsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.