Grundsätzlich zahlt jeder Rentenversicherungsträger eine eigenständige Rente aus den jeweiligen Beiträgen, also der deutsche Träger aus den deutschen Beiträgen und der österreichische aus den dort gezahlten Beiträgen; und das nach seinen eigenen Rechtsbestimmungen hinsichtlich Mindestversicherungszeit, Rentenbeginn usw.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Mitgliedstaat nicht, werden auch die Zeiten in anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Folglich werden Sie später grundsätzlich zwei Rentenauszahlungen bekommen: Eine von der Deutschen Rentenversicherung und eine vom österreichischen Versicherungsträger.