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Experten-Antwort

Eu rente

von Dick06.05.2017 | 18:55
1631 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihr alle. War bei der reha, bin arbeitsunfähig unter 3 stunden entlassen. Muss ich antrag auf eu rente stellen? Oder bekomme ich von der rentenversicherung eine umschulung, bin 55 jahre alt und war 37 jahre auf dem bau. Oder ist es besser, wenn mich die krankenkasse auffordert, einen eu rentenantrag zu stellen.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Ihnen bereits „W*lfgang“ geschrieben hat, ist es zu empfehlen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Nur nach Abklärung Ihrer konkreten Daten (z.B. eine durch die Krankenkasse eingeschränkte Entscheidungsfreiheit) kann man Ihnen Rat geben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauline, natürlich kann „Dick“ von sich aus einen Antrag auf EM-Rente oder LTA stellen! Ich bleibe jedoch bei meiner Empfehlung zu einer individuellen persönlichen Beratung!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

Schorscham 06.05.2017 | 19:29
Wenn Sie sich weiterhin für erwerbsfähig halten sollten, wäre ein Antrag auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation empfehlenswert. Die DRV würde dann Ihre Eignung feststellen und Ihnen dann ggf. entweder entsprechende Eingliederungsmaßnahmen vorschlagen oder Ihren LTA-Antrag in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umwandeln. Wenn Sie sich nicht mehr für erwerbsfähig halten sollten, steht es Ihnen frei, sofort einen Rentenantrag zu stellen. Allerdings würde dieser dann von der DRV abgelehnt werden, sofern Sie durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wieder ins Erwerbsleben eingegliedert werden können. MfG
Dickam 06.05.2017 | 19:34
Hallo was sind leistungen zur beruflichen rehabilitation? Etwa eine umschulung? Diese wüde doch mindestens 2 jahre dauern, dann bin ich 57 . In meinem jetzigen beruf als maurer und putzer in montagetätigkeit kann ich jedenfalls nicht mehr arbeiten
Franz-Josefam 06.05.2017 | 20:29
Das Ziel, wegen Raffgier im Hartz4 zu landen, weil die Renten-Antragsbearbeitung länger dauert als gedacht, dürfte wohl kein gesund tickender "Individualfall" anvisieren, oder ?
Schorscham 06.05.2017 | 19:44
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind vielseitig. Es kann sich dabei durchaus um eine Umschulung handeln, aber auch um Eingliederungszuschüsse an potentielle Arbeitgeber oder um spezielle lehrgänge, etc. Welche Leistungen für Sie am sinnvollsten sein können, würde ggf. ein Reha-Berater der DRV mit Ihnen im Vier Augen-Gespräch klären. MfG
W*lfgangam 06.05.2017 | 20:49
...bevor ich sage: https://www.youtube.com/watch?v=mevxenJ6Mtc informieren Sie sich über die Möglichkeiten/Optionen der Anlaufstellen DRV/Andere, bevor Sie hier mit Ihrem offensichtlichem Nichtwissen in die Kugel laufen ;-) Gruß w.
Franz-Josefam 06.05.2017 | 20:09
Da ein LTA-/Rentenantragsverfahren u.U. mehrere Monate dauern kann, (falls geklagt werden muss, sogar mehrere Jahre), ist es nicht immer klug, bis zum letzten Tag mit der Antragsstellung zu warten, nur damit man auch noch den letzten Cent vom höheren Kranken- oder Arbeitslosengeld abgreifen kann. Denn wenn das Antragsverfahren länger dauert als gedacht, landet man viel schneller beim Jobcenter oder beim Sozialamt als man gucken kann und hat dann statt mehr eher weniger Geld zur Verfügung. Ich empfehle daher fast immer, Renten- Reha- oder LTA-Anträge unverzüglich zu stellen. Das darf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler auch erwarten!
W*lfgangam 06.05.2017 | 20:22
...nun, der Individualfall (der sich natürlich an der Solidargemeinschaft beteiligt hat ;-)) ist sicher anders/zielorientiert zu beurteilen/da schwatzten nicht alle querbeet nach eigenem Gutdünken - aber was sagt ich das einem Cliffhanger hier ;-) Gruß w.
W*lfgangam 06.05.2017 | 19:43
Hallo Dick, au entlassen heißt zunächst mal nicht viel, außer dass Sie am Tag der Entlassung au sind - Ihren Job morgen nicht mehr machen können. Ob Sie weiterhin au sind (wie lange hat Sie die Reha-Klink au 'geschrieben' ?), müssen Sie dann mit Ihrem Hausarzt klären. Und einen Antrag auf EM-Rente müssen Sie nicht stellen ...Sie können. Wenn das Reha-Gutachten allerdings die Aussage enthält: 'ist im ausgeübten Beruf unter 3 Std. erwerbsfähig + auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Std. erwerbsfähig, ja dann erhalten Sie in den 'nächsten Tagen' ein Angebot der DRV, den Reha-Antrag in einen EM-Antrag umzudeuten/daraus einen EM-Antrag zu machen (bei Aufforderung der Krankenkasse zur Reha wird aus dem Angebot quasi ein 'Muss') – oder auf folgende Empfehlung der Reha-Einrichtung von der DRV ein LTA-Angebot. Da ich das Ganze zunächst immer aus finanzieller Betrachtung sehe (KG, wie hoch, wie lange ./. erwartete EM ./. ALG/Nahtlosigkeitsregelung) und auch zu berücksichtigen ist, ob bei den Vorgedanken die potentielle EM wieder 'abflauen' könnte/was will der, kann Ihnen hier kein abschließender Rat gegeben werden – ist nur in der nächsten Beratungsstelle anhand Ihrer tatsächlichen Daten zu ermitteln. Gruß w.
sonneam 07.05.2017 | 19:58
oh, ich befürchte du bist denen auf den leim gegangen! eu - rente, gibt es schon seit jahren nicht mehr, du armer! in wirklichkeit heißt das emr.... fahr noch einmal zu reha, vielleicht wird dir dann eine emr angeboten! du schaffst das!
Paulineam 08.05.2017 | 11:15
Niemand hindert den Fragesteller daran, von sich aus aktiv zu werden und ohne vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse entsprechende Anträge auf EM-Rente oder berufliche Reha zu stellen. Alles Weitere ergibt sich dann automatisch. (Beim Ausfüllen der Antragsvordrucke sind erfahrungsgemäß freundliche Mitarbeiter/innen der Bürgerämter/Rathäuser behilflich!) Die "Ratlosigkeit" des/der Experten/in ist somit nicht nachvollziehbar. LG
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