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eu-rente

von minie12322.08.2008 | 14:03
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Eu-Rente beantragt und war seitdem ich erkrankt bin über die ARGE rentenversichert. Da durch Einkommenserhöhung meines Ehemannes keine Bedürftigkeit mehr vorliegt bin ich auch nicht mehr über die ARGE versichert. Im Ablehnungsbescheid kam der Hinweis das ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden kann, da unter bestimmten Vorraussetzungen diese rentenrechtlich als Anrechnungszeiten gemeldet werden. Leider bin ich aber erkrankt und ich kann der Agentur für Arbeit zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Kann ich mich trotzdem arbeitslos melden, damit die Zeiten als Anrechnungszeiten gelten? Und habe ich jetzt noch einen Anspruch auf eine EU-Rente, da ab September keine Beiträge mehr in die gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Sollte ich freiwillig Beiträge einzahlen, damit der Anspruch auf die EU-Rente weiter besteht? Wie hoch ist der Mindestbeitrag und welches Formular muss ich einreichen?? Ich weiß es ist ziemlich viel aufeinmal, aber über die Agentur für Arbeit bekam ich leider keine Auskunft. Vielen Dank für die Hilfe!! minie123

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch die Feststellung des Rentenversicherungsträgers, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung vorliegt, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wie Sie mitgeteilt haben, sind die Zeiten bis August 2008 von der ARGE mit Pflichtbeiträgen übermittelt worden. Sollte unmittelbar vor diesen Pflichtbeitragszeiten eine versicherte Beschäftigung gelegen haben und die Zeit wäre also lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, dann würde die uneingeschränkte Alo-Meldung bei der ARGE zu einer Aufrechterhaltung des EM-Schutzes führen.

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen würde nur Sinn machen, wenn vor 1984 bereits die allgemeine Wartezeit (60Monate Beitragszeit) erfüllt gewesen wäre und ab 01.01.1984 alle Zeiten mit rentenrechtlichen Zeiten belegt wären. Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit 79,60 Euro. Formblatt wäre der Vordruck V060.

Bevor Sie aber eine derartige Entscheidung treffen, sollten Sie zur Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

-_-am 22.08.2008 | 18:24
Kann ich mich trotzdem arbeitslos melden, damit die Zeiten als Anrechnungszeiten gelten? Wenn Sie arbeitsunfähig krank sind, und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, können Sie die arbeitsunfähige Erkrankung und so ggf. eine rentenrechtliche Zeit nachweisen. Und habe ich jetzt noch einen Anspruch auf eine EM-Rente, da ab September keine Beiträge mehr in die gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden? Von Interesse ist nur die Beitragsleistung bis zum Eintritt der EM. Was danach passiert (ab September) ist für den jetzigen Rentenantrag ohne Auswirkung. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte das Problem jedoch später akut werden. Sie müssen nämlich in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge haben, sonst gibt es keine EM-Rente! Sollte ich freiwillig Beiträge einzahlen, damit der Anspruch auf die EM-Rente weiter besteht? Das nützt Ihnen nichts! Wie bereits beschrieben, müssen es Pflichtbeiträge sein. Eine Möglichkeit wäre, einen Minijob (versicherungsfreie Beschäftigung bis 400,- EUR) auszuüben und auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dann zahlen Sie 4,9% vom Brutto selbst dazu und haben vollwertige Pflichtbeiträge. Sie müssen dazu noch nicht einmal 400,- EUR verdienen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt monatlich 155,- EUR. Selbst wenn Sie weniger als 155,- EUR verdienen, können Sie diese Möglichkeit nutzen, müssen aber dann den vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,9%) für den Teil selbst zahlen, der die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage unterschreitet.
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