Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente & 400-Euro-Job

von Alina03.07.2008 | 12:37
2383 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich beziehe befristet EU-Rente. Nun möchte ich für 2 Std. wöchentlich einen 400-Euro-Job annehmen. Sollte cih dabei für die Rentenversicherung optieren (kann man doch freiwillig aufstocken), so dass mir diese Zeit später mal als Beitragsjahre angerechnet werden? Wird damit auch meine EU-Rente rentenversicherungspflichtig? Vielen Dank Alina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem kann man nur zustimmen.

Die Auswirkungen eines solchen Verzichts auf die Rentenhöhe dürften in der Tat eher gering sein.

4 Antworten

Jonasam 03.07.2008 | 13:07
Hallo Alina! Ihre EU-Rente wird nicht rentenversicherungspflichtig, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht betrifft nur die geringfügige Beschäftigung. Ihre EU-Rente wird nie versicherungspflichtig. Bitte denken Sie daran, dass die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro eingehalten wird, da ansonsten die Rente gekürzt wird (zweimaliges Überschreiten im Jahr bis zu 800 Euro ist erlaubt, wenn dies nicht absehbar war --> z. B. Krankheitsvertretung). Durch den Bezug der Rente können aber rentenversicherungspflichtige Zeiten entstehen (Zurechnungszeiten, Anrechnungszeiten). Zur Frage ob Sie verzichten sollten, kann von hier aus keine Empfehlung ausgesprochen werden, da wir Ihren Versicherungsverlauf nicht kennen, und durch den Rentenbezug auch versicherungszeiten entstehen können. Wenden Sie sich doch bitte daher an Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Da hilft man Ihnen gerne weiter. Und denken Sie bitte auch daran, dass Sie sich privat auch noch fürs Alter absichern sollten, wenn dies noch nicht geschehen ist. Zu diesem Thema gibt es im Forum schon etliche Hinweise und Stellungnahmen. Die Aufstockung lohnt sich nämlich eventuell um eine Wartezeit oder einen Vertrauensschutz aufrecht zu erhalten, nicht aber dazu, die Rente zu erhöhen. MfG Jonas
Schadeam 03.07.2008 | 13:16
bei einem Rentenbezieher wegen EU - oder EM-Rente empfiehlt sich die Aufstockun eher nicht (Regelfall). Ob im Einzelfall Gründe dafür sprechen, kann man online kaum klären. Da sollten Sie Ihre nächste Beratungsstelle der RV aufsuchen.
Schiko.,am 04.07.2008 | 00:01
Halte es einfach für unmöglich zu empfehlen, eine be- ratung aufzusuchen. Bei nur zwei stunden im rahmen des 400 euro gesetzes lohnt sich in keinem fall rechnerisch und auch sonst die aufstockung. Rechne ich also hochgegriffen bei zwei stunden wöchen- tlich im monat zehn stunden a/ 10 euro verdienst sind es 100 euro brutto. Mit 15% zur rentenversicherung des arbeitgebers aus 100 ist dieser beitrag nicht vollwertig. Dies zu erreichen, sind 19,90% aus mindestens 155 monatlich fiktiv fällig, gesamtbeitrag 30,85 monatlich. Minus 15 euro des arbeit- gebers v erbleiben 15,85 eigenbeitrag des geringverdieners. Auch deswegen ist eine aufstockung nicht wirtschaftlich. Bei nur 7,50 geforderten mindestlohn entsprechend höherer eigenanteil. Bei solchen beispielen auf die höchstgrenze von 400 mtl. zu- lässig zu verweisen ist wirklichkeitsfremd. Mit freundlichen Grüßen.
Heinricham 04.07.2008 | 08:34
Hallo Schiko, natürlich haben Sie mit Ihrer Berechnung recht. Wirtschaftlich lohnt sich eine Aufstockung sicher nicht. Es gibt durchaus aber Gründe - und dies haben die User zum Ausdruch gebracht - für eine Beratung: Offenbar handelt es sich bei Alina um eine Frau. Sie erhält eine befristete EM-Rente, die möglicherweise nicht verlängert wird. Hat Alina 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge? Wenn nein könnten diese durch eine Aufstockung beispielsweise erreicht werden. Es macht also schon Sinn sich beraten zu lassen. Gruß Heinrich
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026