Hallo Alina!
Ihre EU-Rente wird nicht rentenversicherungspflichtig, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht betrifft nur die geringfügige Beschäftigung. Ihre EU-Rente wird nie versicherungspflichtig.
Bitte denken Sie daran, dass die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro eingehalten wird, da ansonsten die Rente gekürzt wird (zweimaliges Überschreiten im Jahr bis zu 800 Euro ist erlaubt, wenn dies nicht absehbar war --> z. B. Krankheitsvertretung).
Durch den Bezug der Rente können aber rentenversicherungspflichtige Zeiten entstehen (Zurechnungszeiten, Anrechnungszeiten).
Zur Frage ob Sie verzichten sollten, kann von hier aus keine Empfehlung ausgesprochen werden, da wir Ihren Versicherungsverlauf nicht kennen, und durch den Rentenbezug auch versicherungszeiten entstehen können.
Wenden Sie sich doch bitte daher an Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Da hilft man Ihnen gerne weiter.
Und denken Sie bitte auch daran, dass Sie sich privat auch noch fürs Alter absichern sollten, wenn dies noch nicht geschehen ist. Zu diesem Thema gibt es im Forum schon etliche Hinweise und Stellungnahmen.
Die Aufstockung lohnt sich nämlich eventuell um eine Wartezeit oder einen Vertrauensschutz aufrecht zu erhalten, nicht aber dazu, die Rente zu erhöhen.
MfG
Jonas