Hallo Chritx,
die gesetzlichen Bestimmungen für den Beginn einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente besagen, dass diese erst mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet wird.
Eintritt der Erwerbsminderung war in Ihrem Fall im Mai, somit ist der siebte Kalendermmonat danach der Dezember und daher ein korrekter Rentenbeginn festgelegt.