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EU-Rente

von Tom06.10.2008 | 15:52
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4 Antworten

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beziehe EU-Rente auf Dauer, möchte nun eine längere Zeit ins Ausland, muß ich mit Nachteilen rechnen (Kürzungen etc.)?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tom,

grundsätzlich können Erwerbsminderungsrenten nur ins Ausland gezahlt werden, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht. Diese Einschränkung gilt allerdings nicht, wenn der Berechtigte in einen Staat verzieht, in dem die EWG-Verordnungen über die soziale Sicherheit anzuwenden sind oder mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, in dem entsprechende Regelungen vorgesehen sind.

Allerdings ist zu beachten, dass Rententeile, welche auf Beitragszeiten, die außerhalb der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden, nur abhängig von bestimmten Stichtagen eingeschränkt oder überhaupt nicht ins Ausland gezahlt werden.

Vor dem Verzug sollten Sie sich daher in jedem Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ob Sie bei einem Verzug ins Ausland Ihre Rente auf ein ausländisches oder ein deutsches Kreditinstitut überweisen lassen ist grundsätzlich ohne Belang. Maßgebend für die Rentenzahlung ("ins Ausland") ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Die EWG-Verordnungen sind Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die hier einschlägige EWG VO 1408/71 ist als eine Art "Sozialversicherungsabkommen" zu verstehen. Sie gilt grundsätzlich für die Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz.

2 Antworten

Tomam 06.10.2008 | 16:23
ich möchte meine Rente (EU auf Dauer seit 1995 wgen Krankheit) nicht ins Ausland gezahlt haben, sondern ich möchte mein Wohnsitz auf längere Zeit nur ins Ausland verlagern. Sonst bleibt ja alles in Deutschland.Was sind EWG-Verordnungen? Welche Staaten betrifft das ?
Michael1971am 07.10.2008 | 14:59
ergänzend zu den Experten möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch EU-Dauerrenten Arbeitsmarktrenten sein können (Leistungsvermögen zweistündig bis unterhalbschichtig). Nur wenn Ihr Leistungsvermögen auf unter zwei Stunden festgestellt wurde, wird die Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt. Bei einer sicherlich notwendigen Beratung sollten Sie also auf jeden Fall auch diesen Punkt ansprechen.
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