EU-Rente 4 Jahre, jetzt wieder etwas arbeiten?

von
bling

Hallo,
ich hatte einen Schlaganfall und war deswegen nicht arbeitsfähig. Jetzt möchte ich wieder etwas arbeiten. Mein Arbeitgeber hält die Stelle noch frei.

Seitdem Schlaganfall habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis also etliche körperliche Beeinträchtigungen. Ich werde meiner Ansicht nach nie wieder, für eine volle Stelle herhalten können.

Wie ist aber der richtige Weg?

- Reha beantragen; bei welchem Arzt? Neurologe?
- Reha durchführen; Und dann? Ist überhaupt eine Reha notwendig?
- Ich brauche noch ein Auto (dass von der Krankenkasse mitfinanziert wird)
- Integrationsamt; das zahlt den Umbau des Fahrzeugs und alle Änderungen am Arbeitsplatz
- Anfangen zu Arbeiten

Und wer entscheidet überhaupt, dass ich die volle Arbeitszeit nicht wieder vollständig arbeiten kann (u.a. Konzentrationsschwächen)

p.s:
Ich hab überhaupt keine guten Reha-Erfahrungen. Zwei Reha-Maßnahmen haben mir gereicht.

von
PXY

vielleicht probieren sie es im Rahmen der 450,-- € monatlich.
Alles Gute

von
Kai-Uwe

Als Teilantwort kann ich Ihnen mitteilen, dass die Rentenversicherung auch stufenweise Wiedereingliederungen finanziert.
D.h. Sie fangen auf Ihrer alten Stelle z.B. mit 2 Stunden am Tag wieder an, erhöhen dann nach einer Woche auf 4 Stunden o.ä., da gibt es verschiedene Modelle.

Inwieweit eine Reha notwendig/sinnvoll/erfolgreich ist, kann ich so nicht abschätzen, grundsätzlich würde ich sagen, dass ein Versuch nie schadet. Reden Sie dazu mit Ihrem behandelnden Arzt, der wird Ihre Situation diesbezüglich sicherlich am besten einschätzen können.

MfG

Experten-Antwort

Hallo bling,

leider sind Ihre Angaben nicht allzu genau, dafür stellen Sie mehrere Fragen, die Sie bereits selbst zu beantworten versuchen. Ihren Beitrag haben Sie unter der „Überschrift EU-Rente 4 Jahre“ eingestellt, wir gehen daher davon aus, dass Sie schon seit Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Wir bitten Sie daher zur weiteren individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. In einem klärenden Gespräch kann man dort die einzelnen Fragen erörtern und ggfs. auch besprechen, ob der Rentenversicherungsträger überhaupt für Sie der richtige Ansprechpartner ist.

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