Hallo Schnatter,
so wie Schade sehe ich es auch. Vorerst müssen Sie gar nichts tun, wenn Sie nicht selbst wollen. Ihre EU-Rente wird dann zum Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersrente von Amts wegen in eine solche umgewandelt.
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Hallo Schnatter,
so wie Schade sehe ich es auch. Vorerst müssen Sie gar nichts tun, wenn Sie nicht selbst wollen. Ihre EU-Rente wird dann zum Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersrente von Amts wegen in eine solche umgewandelt.
Hallo walter,
neben den medizinischen Vorraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen für den Anspruch auf eine solche Rente auch gewisse versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beinhalten im Regelfall auch die Belegung der letzten 5 Jahre mit mindestens 3 Jahren mit Pflichtbeiträgen. Diese Voraussetzung ist bei Ihnen offensichtlich nicht erfüllt. Ein Erwerbsminderungsrentenanspruch lässt sich bei Ihnen daher schon aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht bejahen.
Allerdings gibt es noch einige Sonderregelungen, die sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend erläutern lassen. Ich kann Ihnen daher hier nur die Lektüre folgender Broschüre der Deutschen Rentenversicherung empfehlen:
"Erwerbsminderungsrente - das Netz für alle Fälle"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle
Soweit noch Fragen zu diesem Thema offen sind, empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung bei einem Rentenversicherungsträger in Ihrer Nähe. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie z. B. unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de
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