Gesetzt den Fall, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die in Ihrem Fall für die Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit maßgebend waren, hätten sich bis dahin nicht geändert (Sie wären also aus medizinischen Gründen weiterhin voll erwerbsgemindert oder der Arbeitsmarkt wäre bei einem Leistungsvermögen von weniger als 6 Stunden täglich weiterhin für Sie verschlossen), würde der Anspruch auf diese Rente auch über den vorgesehenen Wegfallzeitpunkt hinaus fortbestehen. Die Verlängerung des Zeitrentenanspruchs müssen Sie dann aber ausdrücklich und - damit eine Zahlungsunterbrechung erst gar nicht eintritt - vor allem auch rechtzeitig beantragen. Ggf. könnte hierfür ein zu gegebener Zeit an Ihren Rentenversicherungsträger gerichtetes formloses Schreiben bereits ausreichen.