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EU-Rente

von Detlef27.10.2008 | 20:27
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2 Antworten

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Hallo Forum Bin 57 Jahre habe 40 Jahre ohne Fehlzeit durchgearbeitet und bin berufunfähig bis zur Regelsalterrente sowie auf 3Jahre befristet Voll erwerbsunfägig von der RV eingestuft.Wird auf Grund meines Alters alles so weiter gehen,oder kann man wieder ins Arbeitsleben trotz Krankheit zurück müssen nach Ablauf der Zeit? Gruß Detlef PS:Jahrgang 52

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gesetzt den Fall, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die in Ihrem Fall für die Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit maßgebend waren, hätten sich bis dahin nicht geändert (Sie wären also aus medizinischen Gründen weiterhin voll erwerbsgemindert oder der Arbeitsmarkt wäre bei einem Leistungsvermögen von weniger als 6 Stunden täglich weiterhin für Sie verschlossen), würde der Anspruch auf diese Rente auch über den vorgesehenen Wegfallzeitpunkt hinaus fortbestehen. Die Verlängerung des Zeitrentenanspruchs müssen Sie dann aber ausdrücklich und - damit eine Zahlungsunterbrechung erst gar nicht eintritt - vor allem auch rechtzeitig beantragen. Ggf. könnte hierfür ein zu gegebener Zeit an Ihren Rentenversicherungsträger gerichtetes formloses Schreiben bereits ausreichen.

1 Antworten

-_-am 27.10.2008 | 20:37
Wenn Sie eine befristete Rente als sogenannte "Arbeitsmarktrente" beziehen, wird die immer wieder um 3 Jahre verlängert, solange sich an dem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt nichts ändert. Eine Dauerrente ist dann ausgeschlossen, es sei denn, Ihr Leistungsvermögen verschlechtert sich. Wird die befristete Rente aus medizinischen Gründen (Besserung nicht ausgeschlossen) gewährt, kann diese Rente bei Ablauf enden, bis zu insgesamt 9 Jahren jeweils auf Zeit gezahlt oder auch auf Dauer bewilligt werden. Das hängt vom Gesundheitszustand ab. § 102 Abs. 2 Befristung ... siehe: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__102.html
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