Hallo, können langfristige Krankenzeiten (in der Vergangenheit und in der Gegenwart) einen positiven Einfluss auf den bereits gestellten EU-Rentenantrag nehmen?
MfG
Norbert
die Theorie sollte man auch in die häufigsten Rentenirrtümer aufnehmen.
Ich hör´ immer wieder in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis, dass man keine EM-Rente bekommt, wenn man nicht schon vorher öfters und länger krank war, weil der Antrag ja sonst unglaubwürdig ist. Dies trifft absolut nicht zu.
Kann man aus dem Kaffeesatz die Zukunft lesen?
"Dies trifft absolut nicht zu."
...schon deshalb nicht, weil eine Krankheit/Arbeitsunfähigkeit NICHTS mit einer Erwerbsminderung zu tun hat.
Hallo Norbert,
ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die versicherungsrechtlichen und medizinischem Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung wird geprüft. ob in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Daneben müssen bestimmte medizinische Bedingungen erfüllt sein, bevor Sie Anspruch auf eine Rente haben. Das bedeutet in der Regel, dass Sie an einer chronischen Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls leiden. Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, wären Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert.