Hallo Norbert,
ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die versicherungsrechtlichen und medizinischem Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung wird geprüft. ob in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Daneben müssen bestimmte medizinische Bedingungen erfüllt sein, bevor Sie Anspruch auf eine Rente haben. Das bedeutet in der Regel, dass Sie an einer chronischen Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls leiden. Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, wären Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert.