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eu-rente

von maria06.01.2009 | 18:37
1126 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich hatte einen teilrente antrag gestellt nun wurde die volle erwerbsmindrungsrtente abgelehnt..?aus dem grund da ich noch nicht genug eingezahlt hab gilt das für alle renten arten? ich wollt eigentlich ne teilrente....?

2 Antworten

Wolfgangam 06.01.2009 | 18:43
Hallo maria, der Antrag für eine Rente wegen Erwerbsminderung schließt so wohl die Prüfung der vollen, wie auch der teilweisen Erwerbsminderung ein (Sie haben da gar nicht das 'Wahlrecht', den Antrag auf nur eine Teilrente zu beschränken). Der medizinische Dienst der Rentenversicherung stellt dann fest, ob und im welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt. Die Ablehnung bei Ihnen ist aber nicht aus med. Gründen erfolgt, sondern weil Sie die erforderlichen Beiträge als Grundvoraussetzung für diese Rentenart nicht haben - wahrscheinlich haben Sie keine 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (oder die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten ist schon nicht vorhanden), da hilft dann auch die 'beste' Krankheit nicht, der Antrag muss schon allein wegen der fehlenden Beiträge abgelehnt werden (auch die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherungsleistung, keine/zu wenig Beiträge = keine Rente). Die Anforderungen an Beitragszeiten sind für die Teilrente wie auch die Vollrente übrigens gleich. Ihre Frage "gilt das auch für alle Rentenarten?" ...zumindest für die (späteren) Altersrentenarten gelten andere Mindestversicherungszeiten. Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Ablehnungsbescheid an die nächste Beratungsstelle der Rentenversicherung zu wenden oder auch die Gemeinde, Stadtverwaltung vor Ort, die werden Ihnen den Ablehnungsbescheid und die Gründe gern noch mal 'auf Deutsch' erläutern. Gruß w.
Chrisam 06.01.2009 | 18:56
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, so gilt dies für die volle, wie auch teilweise Erwerbsminderungsrente.
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