In der Tat ist erst mit Bescheiderteilung durch die DRV Bund eine Zusage für die Rente gültig. Der Gutachter hat Ihnen gegenüber nur seine Meinung widergegeben. Diese Meinung bleibt bei der Rechtsfindung natürlich nicht ohne Beachtung. Bis zur Bescheiderteilung werden Sie keine rechtsverbindliche Information hierzu bekommen können.
(Es soll schon passiert sein, dass ein Widerspruch vor Bescheiddruck eingegangen ist. Das wäre wegen der fehlenden Rechtsgestaltung dann auch keiner, ist auf jeden Fall aber peinlich für die Sachbearbeitung.)