bin jahrgang 1953 habe gutachten arbeitsfähig leichte arbeit 3-unter6 std. gutachter der bfa steht mir teilrente zu
Ist doch schön - und wie lautet jetzt Ihre Frage?
möchte wissen ob mir teileurente zusteht
Ob Sie überhaupt eine EM-Rente bekommen entscheidet aber NICHT der Gutachter !
Dies obliegt einzig und allein dem med. Dienst der Rentenversicherung und zwar anhand aller über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufrgund des Gutachterberichtes.
Es gibt auch Fälle wo der Gutachter eine Rente befürwortet, die RV diese aber trotzdem ablehnt.
Sie können nur den Bescheid der Rentenversciehrung abwarten.
In der Tat ist erst mit Bescheiderteilung durch die DRV Bund eine Zusage für die Rente gültig. Der Gutachter hat Ihnen gegenüber nur seine Meinung widergegeben. Diese Meinung bleibt bei der Rechtsfindung natürlich nicht ohne Beachtung. Bis zur Bescheiderteilung werden Sie keine rechtsverbindliche Information hierzu bekommen können.
(Es soll schon passiert sein, dass ein Widerspruch vor Bescheiddruck eingegangen ist. Das wäre wegen der fehlenden Rechtsgestaltung dann auch keiner, ist auf jeden Fall aber peinlich für die Sachbearbeitung.)