Hallo,
mein Mann ist Jahrgang 50, seit Juli 2008 wegen massiven Problemen im LWS-Bereich krankgeschrieben, keine Besserung in Sicht. Die Anerkennung als Berufskrankheit wurde abgelehnt (die Erkrankung soll anlagebedingt sein, Skoliose und irgendeine Wirbelanormalität), er hat aber 40 Jahre im Straßen- und Tiefbau gearbeitet. Nun wurde uns geraten einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Sollten wir das jetzt bereits tun oder auf die Begutachtung durch den MDK (Ende Februar) warten?
Laut Rentenstelle könnte mein Mann mit 60 (mit 18%) Abschlag in Rente gehen (er war zum Stichtag 2004 arbeitslos). Einen Antrag auf Schwerbehinderung haben wir gestellt, aber noch keinen Bescheid. Dann wären die Abzüge ja evt. geringer. Würde es sich in diesem Fall lohnen mit dem Antrag auf Altersrente bis 63 zu warten?
Im Moment wissen wir wirklich nicht, was am Günstigsten wäre. Wir gehen davon aus, dass eine Umschulung aus Altersgründen nicht mehr in Frage kommt.
Andererseits überlegt mein Mann, ob er sich im Frühjahr nochmal versuchsweise arbeitsfähigschreiben lässt. Er gibt sich selbst damit aber kaum eine Chance, da er massive Schmerzen hat und selbst beiB üroarbeiten, evt. als Kalkulator Probleme mit längerem Sitzen hat.
Hat jemand einen Rat für uns?
die Frage nach der Altersrente stellt sich frühestens 2010 und bis dorthin wird die Frage der Schwerbehinderung hoffentlich entschieden sein - klar als Schwerbehinderter wäre der Abschlag mit 60 nur noch 10,8%.
Wie er die Zeit bis 60 überbrückt (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeit oder Arbeitsversuch muss vor Ort individuell entschieden werden. Da kann man ja Rentenhöhe, Krankengeld, ALG vergleichen und sich (sofern man wählen kann) zunächst mal für die finanziell günstigste Variante entscheiden.
Dass er ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen kann, sehe ich nicht so klar!
Neben einer Arbeitslosigkeit am 01.01.2004 ist nämlich auch vorausgesetzt, dass er ab 58 1/2 Jahren mindestens 1 Jahr arbeitslos wäre. Und ist er das, verstehe ich den Plan mit dem "versuchsweise arbeitsfähig " schreiben lassen nicht so recht???
Erkundigen Sie sich da nochmals bei der Beratungsstelle.
Hallo Schade,
danke erstmal für die Antwort. Damit hätte sich das mit normaler Rente ab 60 schon erledigt. Er ist ja jetzt gerade
58 1/2 und seit knapp 8 Monaten krank.
Wenn er sich arbeitsfähig schreiben ließe, hätte er auch nur noch 2 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld und da ich "zuviel" verdiene, wird ihm nur die bleiben, die EU-Rente zu beantragen bzw. versuchen so irgendwie wieder zu arbeiten, da wir noch reichlich an unserem Hauskredit abzuzahlen haben und ich demnächst mit der Altersteilzeit anfange.
Wie das gehen soll, weiß ich allerdings auch noch nicht.
Kann die Krankenkasse eigentlich vor Ablauf der 78 Wochen aufhören Krankengeld zu zahlen (ich denke ich habe mal so etwas gelesen), wenn sie der Meinung sind, er wird nicht wieder arbeitsfähig?
Grundsätzlich hat man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Davon abgezogen werden aber die Entgeltfortzahlung von 6 Wochen ( oder mehr wenn es tarifl. vereinbart ist) und die Zeit der Vorerkrankungen. Es werden Blockfristen (das ist ein 3 Jahreszeitraum der Erkrankung), gebildet. War man z.B. wegen derselben Erkrankung schonmal arbeitsunfähig, werden diese Zeiten angerechnet. Sind mehrere Erkrankungen Auslöser der AU, wird es komplizierter, was den Rahmen eines Forums sprengen würde.
die Krankenkasse kann Sie auffordern einen Rehaantrag zu stellen und tut dies meist in der Hoffnung, dass die RV die Reha ablehnt, weil Erwerbsminderung vorliegt.
In einem solchen Fall können die 78 Wochen oft nicht ausgeschöpft werden.
Mehr wissen Sie, sobald die Krankenkasse den Bericht des MDK ausgewertet hat - dann melden die sich schon bei Ihnen.
vielen Dank für die Infos. dann sind wir schon mal schlauer und warten jetzt einfach ab, was beim MDK läuft.