Hallo User Klaus,
sollten Sie Jahrgang 1956 sein, können Sie mit 63 Jahren und 10 Monaten Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Minderung in Anspruch nehmen. Den entsprechenden Antrag sollten Sie dann 3 Monate vorher stellen.
Wenn Sie jedoch Jahrgang 1955 sind, können Sie bereits mit 63 Jahren und 9 Monaten Ihre Altersrente in Anspruch nehmen. Bzgl. der Antragstellung gelten die gleichen Regelungen.