Erzieltes Einkommen wird auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angerechnet. Dabei wird auch Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit berücksichtigt. Soweit die Einkünfte 400 € im Monat übersteigen, ist zu prüfen, ob die Rente eventuell als Teilrente zu zahlen ist. Im Rentenbescheid sind die individuellen Hinzuverdienstgrenzen in der Anlage 19 aufgeführt. Die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.