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EU - Rente

von Vivi30.03.2009 | 10:55
910 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bin fast 60 Jahre alt und erhalte bis zur Altersrente Erwerbunfähingkeitsrente. Kann ich jetzt schon die EU in Altersrente umwandeln? Gruß und danke Vivi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.03.2009 | 10:38

Hallo Vivi,

Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die vor dem 01.01.1951 geboren sind, ist das Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

Sie können durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich eine höhere Altersrente ergeben würde. Aufgrund des Bestandsschutzes kann sich eine Verringerung des Rentenbetrages nicht ergeben.

1 Antworten

F U Nam 30.03.2009 | 13:46
Sofern 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Beitrags-, Anrechnungs-, Kindererziehungs-, Kinderberücksichtigungs- und Zurechnungszeiten) vorhanden sind, sollten Sie prüfen lassen, ob eine Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen / Altersrente für Berufs- oder Erwerbsunfähige zu einer höheren Rentenzahlung führt. Dies kann der Fall sein, wenn nach dem damaligen Leistungsfall weitere Versicherungszeiten aufgelaufen sind ( Beschäftigung / Krankengeldbezug etc.). Auf jeden Fall kann eine anschließende Rente nicht geringer sein als die bisher gezahlte (Ausnahme ggf. bei Auslandssachverhalten). Sofern die Schwerbehinderung / Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits am 16.11.2000 vorgelegen hat, besteht ein "Vertrauensschutz" für eine o.g. abschlagsfreie Altersrente; hier ist eine Umwandlung zum 60. Lbj. dringend anzuraten, da sonst Abschläge bereits in Anspruch genommen wurden, die dann nicht mehr rückgängig zu machen sind.
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