Seit wann wird die Rente bezogen ? Handelt es sich um eine Zeitrente ? Handelt es sich um eine Arbeitsmarktrente ?
Waren Sie bisher beschäftigt ? Beziehen Sie bisher neben der Rente weitere Einkünfte (z.B. Lohn oder Lohnersatzleistungen) ?
Was ist der Hintergrund Ihrer Fragestellung ?
Da diese Details nicht geklärt sind, wäre eine persönliche Beratung in unseren Beratungsstellen sicherlich sinnvoll.
Ohne weitere Angaben können nur Vermutungen angestellt werden.
Sofern nach der Geburt sie selbst das Kind erziehen, können Sie sich Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen, die allerdings erst beim nächsten Leistungsfall (ggfls Altersrente) berücksichtigt werden können.