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EU Rente

von gelisbi12.05.2009 | 23:43
1121 Ansichten
2 Antworten

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Bin seit 15.10.2009 Au,war bein MDK der Krankenkasse,dieser sagte mir ,damit ich einenRentenantrag auf EU-Rente stellen soll. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig,und so wird es auch bleiben. Ich bin am 30.06.1946 geboren,habe immer voll gearbeitet.Kann ich ohne Abzüge in Rente gehen oder?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo gelisbi,

beginnt eine Erwerbsminderungsrente ab dem 63. Lebensjahr, fallen (für Ihren Geburtsjahrgang) keine Rentenabschläge an. Bei Beginn der Rente vor 63, sind für jeden vorzeitigen Monat 0,3% abzuziehen.

Ich kann Ihnen - wie Chris - hier sehr empfehlen, sich in einer Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen, auch zu einem möglicherweise bestehenden Altersrentenanspruch. Adressen finden Sie in der linken Navigationsleiste unter "Beratungsstellen".

1 Antworten

Chrisam 13.05.2009 | 06:20
Sie werden jetzt sicherlich von der Krankenkasse aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Dazu haben Sie dann 10 Wochen Zeit. Dies würde ich bis mindestens Juli 09 ausnutzen und nicht sofort stellen. Dann haben Sie das 63. Lebensjahr vollendet und würden die EM-Rente ohne "Abschlag" erhalten (gem. Ihren Angaben und Leistungsfall 10/2008). Ggf. haben Sie ja schon einen Anspruch auf Altersrente. Gehen Sie doch mal in eine Beratungsstelle der DRV und lassen sich beraten.
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