Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente

von Engel19.05.2009 | 15:05
1253 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die EU-Rente wurde von Oktober 2006 bis März 2009 gewährleistet.Trotz keinem besseren Gesundheitszustand wurde die EU-Rente erst nach Widerruf befürwortet,dies aber nur für1 1/4 Jahr.Ist das Rechtmäßig

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Engel,

den Beiträgen von "Teufel auch" und "Ajax" kann ich prinzipiell zustimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Engel,

grundsätzlich leistet der gesetzliche Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrenten auf Zeit.

Dies ist dann der Fall, wenn aus medizinischer Sicht die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Ablauf eines Zeitraumes voraussichtlich möglich ist.

Sollten Sie dann aus Ihrer Sicht weiterhin nicht in der Lage sein eine Beschäftigung aufzunehmen, empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Weitergewährungsantrag zu stellen.

3 Antworten

Ajaxam 19.05.2009 | 15:14
Ich würde keine Klage erheben - der Bescheid ist doch positiv (Weitergewährung der EM-Rente für 1 1/4 Jahre). Einfach 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Antrag auf Weitergewährung stellen.
Teufel aucham 19.05.2009 | 15:14
Hallo Engel! Das eine Rente erst nach WiderSPRUCH durchgeht kommt schon ab und zu vor - nicht ärgern, war ja erfolgreich. Eine befristete Rente kann für max. 3 Jahre bewilligt werden - ein abweichen nach unten ist (je nach Lage der Dinge) immer möglich, im Extremfall gibt es eine Bewilligung auch nur für ein paar Monate (z.B. günstige Genesungsprognose). Der Entscheidung sollte immer ein sachgerecht ausgeübtes Ermessen der bearbeitenden Stelle vorausgehen - auch wenn sich uns normal-Sterblichen das Denken und handeln der DRV nicht immer sofort erschließt >:-)
-_-am 19.05.2009 | 22:16
"Dies ist dann der Fall, wenn aus medizinischer Sicht die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Ablauf eines Zeitraumes voraussichtlich möglich ist." Das war früher so. Die Beweislage ist jetzt umgekehrt! Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose ("voraussichtlich möglich") führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026