Den Beiträgen von "FUN", "Aha" und "Corletto" wird zugestimmt. Der GdB, den das Versorgungsamt feststellt, spiegelt Ihre Stellung im gesellschaftlichen Leben wieder. Der Rentenversicherungsträger stellt auf die Frage ab, ob und welche Arbeiten der Versicherte noch verrichten kann. So ist zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer durchaus in der Lage als Sachbearbeiter noch voll zu arbeiten, ist aber vom Versorgungsamt als Schwerbehinderter anerkannt.