Wie bereits ausgeführt wurde, ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung altersunabhängig. Entscheidend ist ausschließlich die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist allerdings nicht zu leugnen, dass die Besserungsaussichten bei einem jüngeren Versicherten womöglich günstiger sind als bei vergleichsweise älteren Versicherten.