Ich bin Jahrgang 1958, aufgrund einer chronischen Erkrankung kann ich meine Arbeit in meinem erlernten Beruf nur noch unter 3 Stunden ausüben. Kann mir bei einem Antrag auf EU Rente ein Verweisberuf angeboten werden für den man auch eine Ausbildung benötigt?
MfG Schwabe
14.08.2009, 19:39
von
Chris
Solche Fragen in einem Forum zu klären sind sehr schwierig.
Grundsätzlich gilt nach der Rechtsprechung, dass ein Verweisungsberuf nach max. 3 Monaten Einführungs- bzw. Einarbeitungszeit vollwertig ausgeübt werden kann.
17.08.2009, 14:04
Experten-Antwort
Wie Chris bereits festgestellt hat, ist es schwierig, diese Frage hier zu klären.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind. Eine Verweisungstätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und nach einer Einarbeitungszeit von 3 Monaten ausgeübt werden können.
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