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eu-rente

von klusil14.02.2010 | 18:12
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8 Antworten

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hallo, ich habe eine eu-rente beim erstantrag unbefistet zugesprochen bekommen. jetzt habe ich auch vom vdk gehört, daß ich auch mit regelmäßigen überprüfungen rechnen muß. wie muß ich mir die untersuchung dann vorstellen und in welchen zeiträumen ist dies vorgesehen? ich muß zwar keinen weiteren verlängerungsantrag stellen, aber unterliege dann ja offensichtlich gleichen kriterien wie bei der befristeten rente.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Überprüfung des Leistungsvermögens erfolgt individuell bei allen Versicherten, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Gesundheitszustand noch einmal bessert. Dies gilt auch bei Dauerrenten.

Der Termin für die Nachuntersuchung wird nach Empfehlung des medizinischen Sachverständigen festgelegt. Dieser Termin ist selbstverständlich abhängig von der Art der Erkrankung und erfolgt auch unter Berücksichtigung des Lebensalters. Die Nachuntersuchung erfolgt häufig ohne körperliche Untersuchung, d. h. für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ist ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes ausreichend. Bestimmte Intervalle für die Überprüfung des Leistungsvermögens gibt es nicht.

7 Antworten

Stefanam 14.02.2010 | 18:47
Nein , ganz stimmt das nicht. Wenn die Rente unbefristet zugesprochen wurde, können (müssen aber nicht) Überprüfungen stattfinden. Ein wichtiger Unterschied ist, dass die Deutsche Rentenversicherung beweisen müsste dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind weil sich eine wesentliche Besserung ergeben hat. Bei einer Zeitrente müssten Sie beweisen (bzw. ein Gutachten das ergeben) dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Wenn sich also ein anderer Arzt ihren Fall anguckt und meint sie wären ja gar nicht erwerbsgemindert aber an ihrem Gesundheitszustand hat sich nichts wesentlich verändert, dann würden Sie weiterhin Ihre Rente bekommen bei einer Zeitrente würde die Weiterzahlung dagegn abgelehnt. Auf welche Art und WEise und in welchen Abständen eine Überprüfung erfolgt, müssten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen (oder Sie lassen es auf sich zukommen) da dies von Träger zu Träger unterschiedlich ist.
Berateram 14.02.2010 | 19:00
VDK Berater verfügen nicht unbedingt über zeitgemäße Informationen und unterliegen keiner Qualifikationsprüfung.
Egbertam 14.02.2010 | 21:12
Mit Überprüfungen müssen Sie bis zum Eintritt der Regelaltersrente immer rechnen. In der Regel geschieht dies bei unbefristeter Rentengewährung zunächst durch Fragebögen zu ihrem Krankheitsverlauf und ihrem Gesundheitszustand. Ob und wann es überhaupt zu einer Überprüfung kommt, kann ihnen hier im Forum niemand beantworten.
Juliusam 15.02.2010 | 07:53
Untersuchungen/Begutachtungen finden bei einer unbefristeteten EM-Rente in der Regel nicht statt ! Es erfolgt lediglich eine rein papiermaessig Abfrage der aktuellen gesundheitlichen Situation. Sollten sich daraus jedoch Anhaltspunkte für eine - erhebliche - Verbesserung der gesundheitlichen Situation ergeben, könnte allenfalls dann eine erneute Begutachutng angesetzt werden , um die zu klären, ob die EM-Rente noch zuerkannt werden oder eben nicht.
Arztam 15.02.2010 | 12:28
Ihre Stellungnahme müssen Sie mir mal bitte erklären.Und zwar ab dem Satz. Wenn sich also ein anderer Arzt usw.
Stefanam 15.02.2010 | 20:30
War zu kompliziert ausgedrückt ich möchte mich dafür entschuldigen. Bitte den Satz einfach gedanklich streichen.
klusilam 17.02.2010 | 10:44
vielen dank für die hilfe/auskünfte, die aussage vom vdk hat mich doch etwas in panik versetzt. da auch gesagt wurde, der rentenversicherungsträger DRV ist derzeit im umbruch... danke klusil
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