Hallo Tom,
wenn Ihr Leistungsvermögen aufgrund einer schweren oder chronischen Krankheit gemindert ist, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Berechnungsgrundlage ist die Rentenformel. Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung, somit errechnet sich die Rente anhand der eingezahlten Beiträge und Versicherungsjahre. Dabei wird jedoch berücksichtigt, dass ein Rentner, der in jüngeren Jahren erkrankt, nicht benachteiligt wird. Bei der Rentenberechnung wird dies durch die sogenannte Zurechnungszeit ausgeglichen.
Verschlimmert sich die Krankheit während des Rentenbezuges wird keine neue Rentenberechnung vorgenommen.
Nach Beendigung der Zeitrente wird diese gegebenenfalls auf Antrag in eine Dauerrente umgewandelt oder die Zeitrente wird erneut verlängert. Auch hier wird keine erneute Rentenberechnung vorgenommen. Der Rentner hat auf die Höhe der bestehenden Rente einen Bestandsschutz.