Sehr geehrte Clarissa,
beginnt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres, ist sie abschlagsfrei.
Diese Altersgrenze wird ab 2012 schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab 2024 wird eine abschlagsfreie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst mit 65 Jahren gezahlt.
Sofern Sie erwerbsgemindert sind und 35 Jahre Pflichtbeiträge (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, dann bleibt es bei dem heute geltenden Alter von 63 Jahren für die abschlagsfreie Rente. Ab 2024 gilt dies nur noch für erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Jahre mit solchen Zeiten nachweisen können.
Der für die Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente bestehen.
Freundliche Grüße