Ich schließe mich den Vorbeiträgen an. Da Ihre Krankenkasse und nicht Ihr Rentenversicherungsträger Kostenträger der von Ihnen durchgeführten Reha-Mapnahme war, hat der Rentenversicherungsträger nichts von dieser mitbekommen und konnte daher nicht (von Amts wegen) prüfen, ob Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist. Wie sie schreiben, besteht bei der Krankenkasse jedoch nur dann ein Interesse, dass von der Rentenversicherung der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wenn sie auch Leistungen (Krankengeld) an Sie erbringt, da sie auf diesem Wege aus anstatt Gelder von der Krankenkasse von Ihrer Rentenversicherung bekommen würden.
Ich empfehle Ihnen daher, mit dem Berater der Auskunfts- und Beratungsstelle abzuklären, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten, diesen dann dort ggf. aufnehmen zu lassen und dabei insbesondere auf die von der Krankenkasse bewilligte und bereits durchgeführte Reha-Maßnahme hinzuweisen.