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EU-Rente

von Alexander03.06.2010 | 20:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war im vergangenen Jahr ( Mai) bis einschließlich 03.01.2010 arbeitsunfähig. Auf Grund meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich 22.09. 2009 einen Antrag auf eine Rehamaßnahme gestellt, diese wurde von der Rentenversicherung genehmigt, meine Krankenkasse (TK) hat diese befürwortet. Ich war dann vom 04.01. 2010 bis einschließlich 15.02.2010 wieder arbeitsfähig und bin am 16.02. 2010 bis zum 30.03.2010 in die Rehamaßnahme und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Während der Rehamaßnahme hatte ich 5 sozialrechtliche Beratungen, diese sind im Abschlußbericht ausgewiesen. Unter Anderem wurde mir mitgeteilt, dass auf Grund dessen, dass ich körperlich und psychisch nur gering belastbar bin (weniger als 6 Stunden je Arbeitstag) wird mir die Rentenversicherung eine Teilerwerbsmin-derungsrente anraten. Auf meine Anfrage, ob ich selbst tätig werden muss, wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht notwendig wäre, die Rentenversicherung würde sich diesbezüglich mit mir in Verbindung setzen. Ich müsste nur mit meinem Arbeitgeber klären, dass eine Teilarbeitszeit möglich ist. Ich habe von meinem AG eine entsprechende Zusage. Da ich ab dem 31.03.2010 wieder arbeitsunfähig bin beziehe ich seit dem Arbeitslosengeld (ich bin ausgesteuer). Am 02.06.2010 habe ich mit dem Rentenversicherungsträger telefoniert um zu erfahren, wie der Sachstand zu meinem Vorgang ist. Bei dem Rentenversicherungsträger gibt es keinen Vorgang. Wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente haben möchte, muss ich diese selbst beantragen. Daraufhin habe ich mit meiner Krankenkasse gesprochen, da mir ein Schreiben von dieser vorliegt, in dem ausgewiesen ist, dass der Rentenver-sicherungsträger entscheidet, wenn die Leistungen zur Reha nicht den gewünschten Erfolg bringt, ob der Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation als Rentenantrag gilt. Darauf wurde mir geantwortet, das wäre wohl richtig, aber da ich keine Leistungen von der TK beziehe, wird dann beim Rentenversicherungsträger auch nicht nachgefragt bzw. nachgehakt. Wieso muss ich jetzt einen Antrag auf EU-Rente stelle, wozu dann die Reha, außerdem wartet mein Arbeitgeber dringend auf mich und mein Verdienstausfall (ich bin Haupternährer) wer ersetzt mir den? Ich hoffe Sie können mir kurzfristig eine Lösung nennen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich den Vorbeiträgen an. Da Ihre Krankenkasse und nicht Ihr Rentenversicherungsträger Kostenträger der von Ihnen durchgeführten Reha-Mapnahme war, hat der Rentenversicherungsträger nichts von dieser mitbekommen und konnte daher nicht (von Amts wegen) prüfen, ob Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist. Wie sie schreiben, besteht bei der Krankenkasse jedoch nur dann ein Interesse, dass von der Rentenversicherung der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wenn sie auch Leistungen (Krankengeld) an Sie erbringt, da sie auf diesem Wege aus anstatt Gelder von der Krankenkasse von Ihrer Rentenversicherung bekommen würden.

Ich empfehle Ihnen daher, mit dem Berater der Auskunfts- und Beratungsstelle abzuklären, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten, diesen dann dort ggf. aufnehmen zu lassen und dabei insbesondere auf die von der Krankenkasse bewilligte und bereits durchgeführte Reha-Maßnahme hinzuweisen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Vielen Dank an "?" für den Hinweis.

Ich bitte um Entschuldigung, da ich diesen Punkt bei der Beantwortung falsch wiedergegeben habe.

Ich würde jedoch bzgl. meines restlichen Beitrages hinsichtlich des ggf. noch zu stellenden Antrages trotzdem dabei bleiben, eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen, um ggf. dort einen Rentenantrag aufnehmen zu lassen und bei diesem bereits auf die von der RV(!) gewährte Reha-Maßnahme hinweisen. Wenn bisher ein Verfahren von Amts wegen von der Rentenversicherung nicht eingeleitet wurde, wird dann im Rahmen der Bearbeitung des Rentenantrages die Umdeutung (ggf. erneut) geprüft.

4 Antworten

Brigitteam 04.06.2010 | 07:43
Weil ohne Antrag bei der Rentenversicherung nichts läuft ! Ein Antrag muss - wenn man eine Leistung wie eine EM-Rente begehrt - grundsätzlich immer gestellt werden. Stellen Sie also jetzt sofort den EM-Antrag und alles geht seinen Gang.
???am 04.06.2010 | 07:47
Gehen Sie sofort zu Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung und stellen Sie dort Ihren Rentenantrag. Lassen Sie dort mit aufnehmen, dass der Kurantrag umgedeutet werden soll. Was aus Ihrer Schilderung nicht eindeutug hervorgeht, ist, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 6 Stunden einsetzbar sind oder ob sich diese Aussage nur auf Ihre derzeitige Tätigkeit bezieht. Im 2. Fall besteht evtl. gar kein Rentenanspruch, was auch die fehlende Reaktion der DRV erklären würde.
-_-am 04.06.2010 | 07:35
Ob Sie eine Rente bekommen oder der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt und entsprechend weiter bearbeitet wird, entscheidet nicht der Berater vor Ort, sondern die Sachbearbeitung des Leistungsträgers. Wenn der Rentenversicherungsträger das Rentenverfahren nicht von Amts wegen eingeleitet hat, können Sie dennoch jederzeit einen Rentenantrag stellen. Einen formularmäßigen Rentenantrag hätten Sie ohnehin nachreichen müssen, auch wenn das Verfahren von Amts wegen eingeleitet worden wäre. Ob und welche Rente wegen Erwerbsminderung Ihnen gewährt wird, entscheidet auch nicht der Berater vor Ort, sondern die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers nach Beurteilung Ihres persönlichen Leistungsvermögens. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Aufnahme des Rentenantrags. Ob das Datum des ursprünglichen Reha-Antrags als Rentenantragsdatum gilt, ist abhängig von dem durch den medizinischen Sachverständigen festzustellenden Leistungsfall.
?am 04.06.2010 | 09:26
" Auf Grund meiner Arbeitsunfähigkeit habe ich 22.09. 2009 einen Antrag auf eine Rehamaßnahme gestellt, diese wurde von der Rentenversicherung genehmigt, meine Krankenkasse (TK) hat diese befürwortet." Die RV war doch der Kostenträger - nicht die Krankenkasse !
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