" Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, nach einer Gewöhnungszeit an die Dialyse sowie insbesondere nach erfolgreicher Nierentransplantation später wieder berufstätig zu werden.
Bei einem Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden besteht eine volle Erwerbsminderung. Sie sollten wissen, daß ein relativ junger Dialysepatient mit eingeschränktem Leistungsvermögen zunächst eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3 Jahre, mehrfache Verlängerung bis max. 9 Jahren möglich, anschließend Dauerrente) deshalb gewährt bekommt, damit prinzipiell die Möglichkeit der erneuten Berufstätigkeit nach einer Nierentransplantation gegeben ist. "
http://www.dialyse-online.de/Home/Bibliothek/ASD/Patienteninformation/broschuere8.php
Der Beitrag von @Muscher bringt es eigentlich auf den Punkt. Wenn nicht psychische Erkrankungen durch die Begleitumstände der Dialyse entstehen wird es schwer die EM-Rente weiterhin zu bekommen. Darum wird bei Dialysepatienten die Rente auch immer zuesrt nur befristet ( und nie gleich auf Dauer erteilt ) , um dann zu sehen wie sich der Krankheitsverlauf durch die Dialyse entwickelt. Ähnlich wie bei einer so.g Heilungsbewährung bei Krebserkrankungen im Schwerbehindertenrecht. Nach Ablauf der Heilungsbewährung und keinem Rezidiv wird der GdB für die reine Krebserkrankung ja auch komplett gestrichen.
Ein Bekannter von mir ist z.b. seit ca. 3 Jahren Dialysepflichtig und arbeitet in Vollzeit weiter und das ohne Probleme. Ich hatte ihn mal auf die Möglichkeit einer EM-Rente angesprochen und er sagte mir wörtlich : " Warum das denn ? Ich kann doch damit ganz normal arbeiten und fahre eben nach Feierabend zur Dialyse "
Mittlerweile macht er die Dialsye sogar daheim.