Erstmal hallo zusammen, habe mich eben erst registriert und mich so ein wenig mit der Seite vertraut gemacht.
Ich hatte im Mai 2013 einen Schlaganfall im Kleinhirn, links. Weiss nicht ob ich Glück im Unglück hatte, jedenfalls habe ich keine Lähmungen zurückbehalten, dafür aber Gleichgewichtsstörungen mit Schwindel, bin schon zigmal gestürzt. Danach schloss sich eine Reha an.
Da ich zuletzt 32 Jahre als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr gearbeitet hatte, stellte der Reha-Arzt fest, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten darf, da es gesetzlich verboten sei, nach einem Schlaganfall noch Personen zu befördern. Ansonsten könne ich aber noch vollschichtig arbeiten! In jungen Jahren hatte ich Schriftsetzer gelernt, den Beruf gibt es heute nicht mehr. Mein Arbeitgeber prüfte mit Beteiligung des Integrationsamtes( bin 50% schwerbehindert) ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde, was jedoch nicht der Fall war. Es blieb mir also nichts Anderes übrig als Krankengeld zu beantragen und ,,auszufeiern´´.
Obwohl ich nicht gekündigt bin, musste ich dann, nach den 18 Monaten, Arbeitslosengeld beantragen, was ich nun seit dem 15.11.2014 beziehe.
Am 1.8. 2014 hatte ich einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt.
Bin 58 1/2 Jahre alt. Da ich ohnehin ,aufgrund meiner Schwerbehinderung, mit 60 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen könnte, ist der Zeitraum überschaubar.
Nach über 7 Monaten Wartezeit und 2 Gutachterterminen habe ich nun meinen Bescheid bekommen.
Rente abgelehnt!
Aber....wie schlampig die gearbeitet haben...unglaublich!
In der Begründung heisst es auf Seite 2:
,,Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als ,,Pförtner`` nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können.......stehen dem Arbeitsmarkt aber mit wenigstens 6 Stunden noch zur Verfügung etc.
Ich habe nie als Pförtner gearbeitet!!!
Da ich vor 1961 geboren bin, müsste mir doch wenigstens die Berufsunfähigkeitsrente zustehen oder? Muss dann nicht geprüft werden, ob dem Antrag dann stattgegeben wird unter Hinzuziehens der Lage auf dem Arbeitsmarkt?
Ich habe dann mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters gesprochen, der dann den Fehler auch erkannte und mir riet sofort Widerspruch einzulegen, was ich dann auch tat! ich könne dies auch ohne Anwalt tun, weil ja offensichtlich ein Fehler vorliegt! Habe das dann auch so gemacht. Bin mit den medizinischen Gutachtern nicht einer Meinung, habe jedoch in meiner Widerspruchsbegründung dies erstmal nicht zum Thema gemacht, weil ich erstmal den Bearbeitungsfehler korrigiert haben wollte und dann die Entscheidung abwarten wollte!
Bin gespannt, wie der jetzt beschieden wird!
Bei Ablehnung muss ich als Verdi-Mitglied den Rechtsschutz des DGB in Anspruch nehmen.
Da wartet man 7 Monate auf einen Bescheid, läuft mitunter jeden Tag voller Erwartung zum Briefkasten, um dann einen solch, inhaltlich falschen Bescheid zu bekommen! Zermürbend ist das!
Gruss
Siegfried