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Experten-Antwort

EU Rente abgelehnt, was nun?

von Siegfried13.03.2015 | 14:30
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Erstmal hallo zusammen, habe mich eben erst registriert und mich so ein wenig mit der Seite vertraut gemacht. Ich hatte im Mai 2013 einen Schlaganfall im Kleinhirn, links. Weiss nicht ob ich Glück im Unglück hatte, jedenfalls habe ich keine Lähmungen zurückbehalten, dafür aber Gleichgewichtsstörungen mit Schwindel, bin schon zigmal gestürzt. Danach schloss sich eine Reha an. Da ich zuletzt 32 Jahre als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr gearbeitet hatte, stellte der Reha-Arzt fest, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten darf, da es gesetzlich verboten sei, nach einem Schlaganfall noch Personen zu befördern. Ansonsten könne ich aber noch vollschichtig arbeiten! In jungen Jahren hatte ich Schriftsetzer gelernt, den Beruf gibt es heute nicht mehr. Mein Arbeitgeber prüfte mit Beteiligung des Integrationsamtes( bin 50% schwerbehindert) ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde, was jedoch nicht der Fall war. Es blieb mir also nichts Anderes übrig als Krankengeld zu beantragen und ,,auszufeiern´´. Obwohl ich nicht gekündigt bin, musste ich dann, nach den 18 Monaten, Arbeitslosengeld beantragen, was ich nun seit dem 15.11.2014 beziehe. Am 1.8. 2014 hatte ich einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Bin 58 1/2 Jahre alt. Da ich ohnehin ,aufgrund meiner Schwerbehinderung, mit 60 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen könnte, ist der Zeitraum überschaubar. Nach über 7 Monaten Wartezeit und 2 Gutachterterminen habe ich nun meinen Bescheid bekommen. Rente abgelehnt! Aber....wie schlampig die gearbeitet haben...unglaublich! In der Begründung heisst es auf Seite 2: ,,Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als ,,Pförtner`` nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können.......stehen dem Arbeitsmarkt aber mit wenigstens 6 Stunden noch zur Verfügung etc. Ich habe nie als Pförtner gearbeitet!!! Da ich vor 1961 geboren bin, müsste mir doch wenigstens die Berufsunfähigkeitsrente zustehen oder? Muss dann nicht geprüft werden, ob dem Antrag dann stattgegeben wird unter Hinzuziehens der Lage auf dem Arbeitsmarkt? Ich habe dann mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters gesprochen, der dann den Fehler auch erkannte und mir riet sofort Widerspruch einzulegen, was ich dann auch tat! ich könne dies auch ohne Anwalt tun, weil ja offensichtlich ein Fehler vorliegt! Habe das dann auch so gemacht. Bin mit den medizinischen Gutachtern nicht einer Meinung, habe jedoch in meiner Widerspruchsbegründung dies erstmal nicht zum Thema gemacht, weil ich erstmal den Bearbeitungsfehler korrigiert haben wollte und dann die Entscheidung abwarten wollte! Bin gespannt, wie der jetzt beschieden wird! Bei Ablehnung muss ich als Verdi-Mitglied den Rechtsschutz des DGB in Anspruch nehmen. Da wartet man 7 Monate auf einen Bescheid, läuft mitunter jeden Tag voller Erwartung zum Briefkasten, um dann einen solch, inhaltlich falschen Bescheid zu bekommen! Zermürbend ist das! Gruss Siegfried

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siegfried,

dass Ihr Bescheid offenbar fehlerhaft ist, ist sehr bedauerlich - Ihre Verärgerung darüber auch sehr verständlich. Letztlich können jedoch überall wo Menschen arbeiten, auch Fehler passieren. Das ist leider auch in einer Behörde wie der Rentenversicherung nicht anders.

Zum inhaltlichen Ihrer Frage kann ich mich im Übrigen den Antworten von „???“, „Schorsch“ und „so“ anschließen. Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen war daher durchaus richtig. Nur müssen Sie auch dafür sorgen, dass der Widerspruch auch aussagekräftig begründet wird. Wenn Sie hierzu die Hilfe des DGB-Rechtsschutzes in Anspruch nehmen können, spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, diese zu nutzen.

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22 Antworten

Angelika am 13.03.2015 | 14:54
Hallo, Und was ist nun Ihre Frage Lg
Siegfriedam 13.03.2015 | 15:08
Sorry, ja klar, die Fragen? War das richtig, dass ich den Widerspruch selbst formuliert habe oder hätte ich doch besser sofort den DGB in das Widerspruchsverfahren mitgenommen? Und was meinen Sie, wie lange muss ich wohl auf den Widerspruchsbescheid warten? Wieder 7 Monate?
???am 13.03.2015 | 16:24
Nachdem Sie ja schon beim DGB sind, würde ich ihn auch gleich einschalten. Das spart Ihnen schon mal Nerven. Wie lange das Verfahren nun dauert lässt sich nicht sagen. 7 Monate können da durchaus schon zusammenkommen - aber das ist ganz individuell. Wenn Sie den DGB beauftragen, können Sie mal Ihren DGB-Vertreter nach seinen Erfahrungen befragen.
Siegfriedam 13.03.2015 | 17:17
Danke Herz, ich hoffe natürlich nun, dass es schnell geht, zumindet mit dem Abhilfebescheid. Habe mit meinem Rentenberater gesprochen, der sprach davon, dass ich aufgrund des Fehlers nun einen Abhilfebescheid bekommen würde, wogegen ich dann bei erneuter Ablehnung erneut Widerspruch einlegen könne! Aber...warum wird denn immer wieder in allen Foren das Datum 2.1.1961 erwähnt, wenn es einem dann doch nichts nützt? Ich verstehe auch nicht, wie man als Sachbearbeiter so arbeiten kann. Ich habe selbst überlegt, wie es zu dem kuriosen Fehler kommen konnte? Wollte er da wohl einen Vermerk reinsetzen, dass ich noch als Pförtner arbeiten könne und hat sich vertan? Keine Ahnung! Auf jeden Fall kostet das mich nun wieder Zeit und Nerven! Gruss Siegfried
Herz1952am 13.03.2015 | 16:56
Hallo Siegfried, eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es auch für vor 1961 geborene nicht mehr, das Sie vor 2000 nicht berufsunfähig waren. Die früheren BU-Renten können ab 2001 aber in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Das ist für Sie jetzt unwichtig. Befolgen Sie den Rat, den DGB hinzuzuziehen, dass sich die Sache nicht zu lange rauszögert. Es könnte sein, dass Sie wieder einen Ablehnungsbescheid bekommen und dagegen wieder Widerspruch einlegen müssen, bzw. vor das Sozialgericht gehen. Optimal wäre für Sie, dass die Rente kurz vor Ablauf des ALG gewährt würde. Das ausgezahlte ALG I kann nicht mehr von Ihnen zurückgefordert werden. Wird die Rente rückwirkend gewährt, kann nur Monat für Monat gegengerechnet werden und das Arbeitsamt erhält nur den Rentenbetrag. Da der Rentenbetrag in der Regel geringer ist als das ALG I, haben Sie dadurch noch einen kleinen "Profit". Herz1952
Siegfriedam 13.03.2015 | 18:36
Ich möchte zum besseren Verständnis mal wortwörtlich aus dem abgelehnten Rentenbescheid(Seite 2) zitieren: ,,Da Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind, haben wir zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähig sind und deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten können(§ 240 SGB VI). Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Pförtner nicht mehr mindestens 6 Stunden erwerbstätig sein können. Andere Tätigkeiten, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, können Sie in diesem Umfang jedoch ausüben.......´´ Also verwenden die ja selbst noch das Wort berufsunfähig. ------ Kurz nach der Reha hatte übrigens meine Krankenkasse beantragt, den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzuwandeln, was aber von der RV abgelehnt wurde. Seit dem Schlaganfall 2013 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Rentenversicherung, stelle aber fest, dass es unglaublich schwierig ist, das alles zu verstehen! Dann habe ich das noch auf einer Internetseite gefunden, was für mich gelten könnte: Auch für Personen, die vor dem 02.01.1962 geboren sind, wird bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente. Alles sehr verwirrend! Siegfried
Schorscham 13.03.2015 | 19:22
Was ist das denn für ein Unsinn? Selbstverständlich greift der Vertrauensschutz für vor 1961-Geborene auch dann, wenn sie NACH 2000 berufsunfähig wurden bzw. werden. Dieser Personenkreis erhält dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Und dass "die früheren BU-Renten ab 2001 in eine Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht umgewandelt werden können", hat Ihnen WER erzählt? Wer nach altem Rentenrecht BU-Rentner war, behält diesen Status auch in der Zukunft. Sollte sich seine Erwerbsfähigkeit allerdings verschlechtern, könnte er natürlich Anspruch auf eine volle EM-Rente haben.
Herz1952am 14.03.2015 | 00:12
@Schorsch, @Siegfried, Schorsch, Sie haben Recht. Ich habe den 2. Absatz aus der "Sozialfibel Bayern" nicht richtig interpretiert. Sorry. Herz1952
soam 14.03.2015 | 01:17
Man meint wahrscheinlich, dass noch als Pförtner gearbeitet werden kann, deshalb die Ablehnung der Rente. Für das Wort Pförtner den Busfahrer einzusetzen, würde aber noch nicht bedeuten, eine Rente zu bekommen. Da bedarf es eines aussagekräftigeren Widerspruchs.
GroKoam 14.03.2015 | 06:02
Du schreibst nur um die Fragesteller zu verwirren, hinterlistiger geht es nicht.
Dr. Göbelam 14.03.2015 | 11:15
Vorsicht, das ist keine Kinderfibel. Die Fibel kommt nämlich von IHNEN. SIE sind nicht daran interessiert, dass es allen gut geht, sondern nur IHNEN selber. Deshalb werden Sie von IHNEN auch überwacht. Sehen Sie mal in Ihren Computer, da schauen SIE sogar hinaus!
Dr. Göbelam 14.03.2015 | 11:17
@Schorsch, @Siegfried, Schorsch, Sie haben Recht. Ich habe den 2. Absatz aus der "Sozialfibel Bayern" nicht richtig interpretiert. Sorry. Herz1952
Du schreibst nur um die Fragesteller zu verwirren, hinterlistiger geht es nicht.
Genau, Herz1952 ist vielleicht eine/r von IHNEN!
Siegfriedam 14.03.2015 | 11:35
Wenn man das Wort Pförtner durch Busfahrer ersetzt würde das meiner Meinung nach in meinem Falle eine Menge ändern. Der Reha-Arzt hat mich 2013 in meinem zuletzt ausgeübten Beruf als Busfahrer arbeitsunfähig entlassen. Um in der Sprache er Rentenversicherung zu bleiben, er hat unter 3 Stunden angekreuzt. Dadurch kommt wieder das Datum 2.1.1961 ins Spiel. Mich ärgert nur, dass mich dieser Fehler der RV wieder 7 Monate kosten kann. Deswegen habe ich erstmal zu den ganzen medizinischen Dingen in dem Widerspruch keine Stellung genommen. Dann dauert es noch länger, wenn ich wieder zu zig Gutachtern muss. Wenn sie nun, nach Korrektur des Fehlers, wieder ablehnen, bleibt mir aber keine andere Wahl! Siegfried
islam gehört nicht zur brdam 15.03.2015 | 14:31
Verdi, sind das nicht die gewerkschaftstypen die in eigens gemieteten bussen gegendemonstranten zu allen möglichen Demos ankarren, um die Meinungsfreiheit, die ja noch in der brd herrscht, zu unterdrücken. für mich die neuen ,wahren fasch...sten. alles was nicht passt wird mundtot gemacht.
Siegfriedam 17.03.2015 | 12:55
Zitat von =//= anzeigen
Hallo Siegfried, eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es auch für vor 1961 geborene nicht mehr, das Sie vor 2000 nicht berufsunfähig waren. Die früheren BU-Renten können ab 2001 aber in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Das ist für Sie jetzt unwichtig. Befolgen Sie den Rat, den DGB hinzuzuziehen, dass sich die Sache nicht zu lange rauszögert. Es könnte sein, dass Sie wieder einen Ablehnungsbescheid bekommen und dagegen wieder Widerspruch einlegen müssen, bzw. vor das Sozialgericht gehen. Optimal wäre für Sie, dass die Rente kurz vor Ablauf des ALG gewährt würde. Das ausgezahlte ALG I kann nicht mehr von Ihnen zurückgefordert werden. Wird die Rente rückwirkend gewährt, kann nur Monat für Monat gegengerechnet werden und das Arbeitsamt erhält nur den Rentenbetrag. Da der Rentenbetrag in der Regel geringer ist als das ALG I, haben Sie dadurch noch einen kleinen "Profit". Herz1952
Das ist nicht ganz richtig! Es gibt zwar keine BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE mehr, aber eine TEILWEISE EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit. Das andere Problem sehe ich darin, ob Bus-Fahrer tatsächlich ein Facharbeiterberuf ist. Unter "Berufskraftfahrern" versteht man mehr die Fahrer, die z.B. eine abgeschlossene KfZ-Ausbildung nachweisen können, die ihr Kfz auch selbst warten können, die z.B. für Speditionen im Fernverkehr fahren. Wird dies tatsächlich so festgestellt, wäre evtl. eine teilweise EM-Rente zu gewähren. In jedem Fall würde ich den DGB mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen, gerade wenn es um den Berufsschutz geht.
Ich habe in meinen 32 Jahren Tätigkeit im Öffentlichen Dienst und speziell in meinem Betrieb viele Kollegen aufgrund von Krankheiten ausscheiden sehen. Niemals spielte diese Frage ob Busfahrer ein Beruf ist oder nicht eine Rolle. In unserem Tarif, TVN-NRW, gibt es Tarifgruppen, in denen Du nur eingestuft wirst, wenn du eine Ausbldung hast. Somit wirst du als Facharbeiter geführt, sonst wärest Du dieser Tarifgruppe nicht zugeordnet worden! Ein gleichaltriger Kollege hatte einen Augeninfarkt und erblindete auf einem Auge und durfte, genau wie ich mit dem Schlaganfall, keine Personenbeförderung mehr machen. Das steht übrigens in den Begutachtungsleitlinien für den Strassenverkehr, heft M115. Dieser Kollege hat problemlos die Erwerbsminderungsrente bekommen! Ein weiterer Kollege, der nur noch 30% Herztätigkeit hat und viel jünger ist als ich ebenso, keine Probleme bei Gewährung von EU Rente!!! Es sollte somit gleiches Recht für alle gelten! Und ich werde um mein Recht kämpfen, weil es entscheidend für meine Zukunft ist! Gruss Siegfried
=//=am 17.03.2015 | 11:54
Das ist nicht ganz richtig! Es gibt zwar keine BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE mehr, aber eine TEILWEISE EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit. Das andere Problem sehe ich darin, ob Bus-Fahrer tatsächlich ein Facharbeiterberuf ist. Unter "Berufskraftfahrern" versteht man mehr die Fahrer, die z.B. eine abgeschlossene KfZ-Ausbildung nachweisen können, die ihr Kfz auch selbst warten können, die z.B. für Speditionen im Fernverkehr fahren. Wird dies tatsächlich so festgestellt, wäre evtl. eine teilweise EM-Rente zu gewähren. In jedem Fall würde ich den DGB mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen, gerade wenn es um den Berufsschutz geht.
Siegfriedam 29.03.2015 | 19:41
Möchte nur mal kurz den Bearbeitungsstand aktualisieren, weil der Sachverhalt doch viele Leser dieses Forums zu interessieren scheint, zumindest wenn man die Zahl der Leser betrachtet. Der Fehler bei der Bearbeitung wurde erkannt!!! Angeblich hat der Sachbearbeiter eine falsche Maske bei der Bearbeitung genommen. was immer das heissen mag. Ich vermute, die Sachbearbeiter haben bestimmte Vorgaben oder Vordrucke die ausgefüllt werden müssen und der Nachfolgetext wird dann automatisch in den Bescheid gesetzt. So ist der Fehler wohl entstanden! Und das änderte viel! Auf meinen Wunsch hin, hat mich ein Sachbearbeiter über den neuen Sachverhalt telefonisch informiert, nachdem er vorher mit einem Juristen der DRV Rücksprache gehalten hatte. Ich werde als Facharbeiter eingestuft und mir steht eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zu! Stichwort 2.1.1961! Ich habe mich entschlossen, die Instanz des Widerspruchverfahrens selbst zu führen. In einer möglichen nächsten Instanz vor dem Sozialgericht werde ich die Hilfe vom DGB in Anspruch nehmen! Ich hoffe aber, dass es dazu nicht kommt! Jetzt geht es darum, da ich mit der teilweisen Erwerbsminderung nicht einverstanden bin, Fehleinschätzungen und Versäumnisse im Begutachtungsverfahren deutlich zu machen, die aus meiner Sicht gravierend waren. Das habe ich in meiner Widerspruchsbegründung gemacht! Mal schauen, wie es jetzt weitergeht!
Siegfriedam 30.07.2015 | 10:02
Bis heute keinen Rentenbescheid und keinen Widerspruchsbescheid! Werde immer wieder vertröstet! Ich sei nicht der Einzige, hätten viel zu tun, Rentner würden wegen der Erhöhung alle neue Bescheide bekommen etc. Ich bin fassungslos! Wenn ich einen Fehler bei der Bearbeitung gemacht hätte, der zu Lasten des Antragstellers ging, dann würde ich versuchen, diesen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren! So denkt die Rentenversicherung scheinbar nicht!!!! Ich überlege, ob ich Fachaufsichtsbeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche!
ottoam 29.08.2015 | 00:08
Hallo Wie ist der Stand?
Siegfriedam 29.08.2015 | 11:44
Hallo, mittlerweile ist dem Widerspruch dahingehend stattgegeben worden, dass ich rückwirkend zu dem Zeitpunkt wo der Schlaganfall war, eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme, also ab 1.6. 2013. An der Einschätzung der Gutachter hat sich bisher aber nichts geändert. Weiterhin meinen die, ich könne noch 6 Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Dagegen läuft der Widerspruch noch. Aberwitzig ist jedoch, dass ich von der Rente keinen Cent sehe! Weil ich noch Arbeitslosengeld beziehe, seien Hinzuverdienstgrenzen überschritten!!!! Da ist man nun teilweise Rentner und....bekommt nichts ausgezahlt! Bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen hat sich wohl ab diesem Jahr was geändert! Es ist einfach nur zum K......, geht mir unglaublich auf die Psyche dieser ganze Hickhack!
Siegfriedam 29.08.2015 | 13:27
Was ich noch ergänzen will: Ungerecht empfinde ich, dass die bei den Hinzuverdienstgrenzen (die nehmen die Angaben, die auf Deinem Arbeitslosengeldbescheid stehen) den vollen Bruttobetrag zugrunde legen, den dein Arbeitgeber mal irgendwann vor 2 Jahren angegeben hat. Dieses Geld bekommst du aber schon lange nicht mehr in dieser Höhe! Auf meine Nachfrage bei der DRV Westfalen wurde mir dazu gesagt, dass sei rechtens und es gäbe dazu höchstrichterliche Urteile! Verdi( habe ich eingeschaltet) zweifelt das an und hat die DRV Westfalen zur Stellungnahme zu den Hinzuverdienstgrenzen in meinem Fall aufgefordert. antwort steht ebenfalls noch aus!
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