Hallo, wer weiß mir Rat. Ich bin schon seit längerem krank, wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, mußte mich notgedrungen auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend zur Verfügung stellen, sonst hätte ich kein Geld mehr bekommen. Eine EU - Rente wurde abgelehnt, obwohl ich gesundheitlich schwer angeschlagen bin. Jetzt muß ich erneut wegen derselben Krankheit operiert werden, da sich mein Gesundheitszustand nach der letzten OP weiter verschlechtert hat, dies hat der Gutachter der RV völlig ignoriert. (Ich habe Widerspruch eingelegt, dieses Verfahren läuft noch, die Ablehnung wurde aber schriftlich begründet, das der Gutachter eine wesentliche !!! Besserung festgestellt hätte, obwohl er mich nur objektiv betrachtet hat). Nach der OP müsste ich wieder auf Reha, kann das aber nicht machen, weil das Arbeitsamt höchstens 6 Wochen Krankengeld zahlt, die Krankenkasse danach nicht übernimmt, weil keine 3 Jahre wegen derselben Krankheit abgelaufen sind. Das kann es doch nicht sein. Würde ich die Reha antreten, bekäme ich kein Geld mehr. Besteht vielleicht die Möglichkeit, das Gutachten neu zu eröffnen, weil ja eine völlig neue Situation entstanden ist, und wer zahlt, bis dies entschieden ist. Ich bin sehr unruhig, weil ich momentan vollkommen in der Luft hänge - vielen Dank im Voraus für einen Rat.
Sie sollten sich unverzüglich mit dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de) in Verbindung setzen.
Alles Gute !
Wenn Sie auf Kur gehen und die DRV der Träger ist (davon ist bei einem laufenden Rentenverfahren eigentlich auszugehen), erhalten Sie Übergangsgeld. In dieser Angelegenheit brauchen Sie sich also keine Sorgen machen.
Etwas anderes ist es mit dem Rentenverfahren selbst. Eine Begutachtung muss immer objektiv erfolgen. Ich vermute, Sie wollten mit diesem Begriff auf einen anderen Misstand hinweisen. Wie Sie am sinnvollsten vorgehen, hängt von der restlichen Anspruchsdauer auf das ALG ab. Sollten Sie noch ein halbes Jahr Zeit haben, würde ich mich operieren lassen und anschließend auf Kur gehen. Teilen Sie diesen Plan der DRV mit und verlangen Sie, dass erst nach der Kur über Ihren Widerspruch entschieden wird. Eine Garantie für die Bewilligung gibt es dann zwar auch nicht, aber Ihre Erwerbsminderung kann dann sicher besser beurteilt werden.
Sollten Sie weniger als ein halbes Jahr Zeit haben, würde ich mit einem Gutachten des behandelnden Arztes die Gesundheitsverschlechterung belegen. Vielleicht nehmen Sie vorher noch Einsicht in Ihre Akten, dann können Sie sich auch informieren, woran der Gutachter die wesentliche Besserung festmacht.
Herzlichen Dank für die Unterstützung, sie haben es im Wesentlichen richtig gelesen. Ich habe ALG-Anspruch bis Mitte nächsten Jahres, die OP ist allerdings schon nächste Woche. Ich habe aber am Montag die Möglichkeit, noch mit den behandelnden Ärzten und der VDK zu sprechen, die helfen mir hoffentlich weiter. Jetzt bin ich doch etwas beruhigt, wenn ich auch vieles seitens der DRV nicht so ganz nachvollziehen kann. Vielen Dank für die Hilfe!!!