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EU-Rente, Ablehnung Reha

von y.s.04.10.2008 | 21:03
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Hallo, ich habe folgende Frage an das Rentenforum: Mein Mann, 47 Jahre alt Arbeiter im öffentlichen Dienst, hat bis vor einer Woche eine 2-wöchige stationäre Schmerztherapie in einem Krankenhaus gemacht. Die dort behandelnden Ärzte kamen zu dem Ergebnis, dass auf Grund der orthopädischen sowie neurologischen Einschränkungen für ihn nur eine EU-Rente infrage käme. Seine behandelnden Ärzte sehen dies ebenso, wollten mit dieser Schmerztherapie nur versuchen seine Schmerzen zu lindern, was aber leider nicht gelang. In den nächsten Wochen wird er einen Antrag für eine EU-Rente stellen, weil er nicht mehr in der Lage ist seine Erwerbstätigkeit auszuführen. Wird er dann von der Rentenversicherung zu einer Reha-Maßnahme aufgefordert oder hat er das Recht, diese abzulehnen. Seine Gründe hierfür sind die sehr schlechten Erfahrungen innerhalb seiner letzten Reha im Jahr 2004. Dort hatte diese Reha keinen positiven Effekt für ihn. Er wurde dort physisch so fertig gemacht, dass er suizidgefährdet war. Der Bericht von der Reha-Klinik wurde nicht wahrheitsgemäß gefertigt, so dass er eine Gegendarstellung an den Rententräger fertigen musste. Würde dieser Gründ ausreichen eine stationäre, bzw. eine ambulante weitere Reha im Verlauf des Rentenverfahren abzulehnen? Zwischenzeitlich ist mein Mann beim SoVD eingetreten, um in diesem Rentenverfahren Beistand zu haben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo y.s.,

im Rahmen einer EM-Rentenantragstellung wird immer geprüft, ob durch eine Reha möglicherweise die Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann (Grundsatz "Reha vor Rente"). Ob die Reha als sinnvoll angesehen wird, entscheidet der Medizinische Dienst nach allen vorliegenden medizinischen Unterlagen bzw. dem Ergebnis einer aktuellen Begutachtung. Wie diese Entscheidung aussehen wird, kann hier im Forum leider nicht vorher gesehen werden. Ihr Mann sollte den eventuellen Vorschlag einer Reha auf jeden Fall mit seinen behandelnden Ärzten besprechen - möglicherweise ist ja doch ein positiver Effekt durch die Reha erzielbar.

5 Antworten

Unbekanntam 04.10.2008 | 22:54
Hallo "y.s.", also ich würde mich an Ihrer Stelle was die schweren Vorwürfe angeht, ein wenig zurückhalten. Sie behaupten, dass er in einer psychatrischen Klinik psychisch fertig gemacht wurde und die Klinikberichte gelogen sind. Haben Sie Beweise dafür? Nein. Wenn ja, dann gehen Sie sofort zu einem Anwalt über Strafrecht und lassen sich darüber beraten wie Sie vorgehen können. Nicht selten werden in psychischen Rehabilitationskliniken auch Belastungstest gemacht, was der Patient als schikane oder psychische Fertigmachung empfindet. Kurz um: Wenn Sie keine Beweise haben, führen Sie bitte diese Behauptungen nirgendswo an. Der Schuss könnte sogar noch nach hinten gehen, und es als Läumnung ausgelegt werden. Zurück zum eigentlichen Thema. Ihr Ehemann kann jederzeit einen Erwerbsminderungsantrag stellen. Ob er zuvor zu einer Reha muss oder nicht, entscheidet ALLEINIG der Rentenversicherungsträger. Ein Recht die Reha abzulehnen hat ihr Ehemann im eigentlichen Sinne nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass die Rente nur der letzte Ausweg ist, und zuvor alle Wege ausprobiert werden müssen. "Reha-vor-Rente-Prinzip" nennt man das. Das er schon 2004 auf einer Reha war und diese scheinbar erfolglos war, kann als Ausschlussgrund vom medizinischen Dienst angesehen werden, muss aber nicht. Das entscheidet allein der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers. Übrigens, dass die Reha 2004 erfolglos war, ist IHRE MEINUNG, die Klinik hat - wie sie es ja auch selber geschrieben haben - anders diagnosziert. Eine Anmerkung noch: Sofern Ihr Ehemann eine Rente bekommt, kann diese befristet sein. Informieren Sie sich bei Ihrem Personalrot, welche Rechte und Pflichten Ihr Ehemann als Arbeitnehmer bei Stellung einens Antrags hat. So kann zum Beispiel drinstehen, dass wenn er nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, er nur einen Anspruch auf Restarbeitsplatz hat, wenn er sich innerhalb einer Frist beim Arbeitgeber meldet usw...
Corlettoam 05.10.2008 | 09:23
Natürlich kann man eine Reha ablehnen. Diese Entscheidung wird sich aber im Normalfall sehr negativ auf den EM-Rentenantrag auswirken. Ich rate Ihnen darum sich das gut - sehr gut - zu überlegen , eine vorgeschlagene Reha abzulehnen. Das sich ähnliche Dinge wie in der Erstreha 2004 ereignen , ist zwar grundsätzlich möglich , aber nicht sehr wahrscheinlich. Und wie hier schon geschrieben wurde, testen die Ärzte/Psychologen ihre Patienten gerade in psychischen/psychiatrischen Rehas gerne mal auf Belastbarkeit und ähnliches. Dies wird dann leicht vom Patienten als Schikane empfunden , welches es aber nicht ist. Habe dies in meiner Psychosomatischen Reha selber so erlebt und auch bei einigen Mitpatienten beobachten können ! Das dies so empfunden wird, ist aber auch ein ganz typisches Merkmal einer vorliegenden psychischen Erkrankung und deutet sogar positiv in dem Fall darauf hin, das der Patient wirklich schwer erkrankt ist. Das wiederum würde den Rentenantrag positiv unterstützen. Ich würde eine angebotene Reha in jedem Falle antreten und zwar unabhängig vom EM-Rentenverfahren. Eine Reha birkt auch immer die Chance auf gesundheitliche Besserung und die sollte man sich keinenfalls entgehen lassen. Außerdem besteht ja auch noch die Möglichkeit eine Reha abzubrechen ( falls es wirklich nicht gehen sollte ) und dies ist allemal besser, als erst gar nicht die Reha anzutreten.
y.s.am 06.10.2008 | 19:27
Vielen Dank für die Antworten. Was wäre, wenn mein Mann diese Reha beginnen würde und nach einiger Zeit an seine psychischen Grenzen gerät und die Reha abbrechen würde. Im Jahr 2004 bei der letzten Reha hatte man ihm damit gedroht ihn bis zu 12 Wochen da zu behalten. Diesen erneuten Druck würde mein Mann nicht mehr aushalten. Was geschieht rechtlich, würde er selber eine begonnene Reha abbrechen, stellt die Krankenkasse das Krankengeld ein und wie würde sich diese Entscheidung auf das Rentenantragsverfahren auswirken? Oder anders gefragt, hat man überhaupt selber die Möglichkeit, die Reha abzubrechen, wenn man an seine persönlichen Grenzen gerät und die Situation nicht mehr erträgt?
Unbekanntam 06.10.2008 | 20:40
Hallo nochmal. also Ihr Ehemann ist ein freier Mensch. Er kann jederzeit die Reha abbrechen. ABER: Es geben nun mal Spielregeln, wie ich bereits erläutert habe, an die er sich halten sollte. Tut er es nicht, muss er mit der Konsequenz leben, dass er mangels Mitwirkung weder eine Rente noch Krankengeld bekommt. Er darf nichts eigenmächtig entscheiden. Ich rate Ihnen auch nicht, jetzt schon einen Plan auszuschmieden im dunklen Kemmerlein, wie könnte ich die Reha abbrechen. Bei psychologischen Krankheiten wird sehr genau geprüft, ob einer nur so tut, denn Ärzten was vortäuscht oder ob es tatsächlich so ist. Bitte nichts falsch verstehen, ich unterstelle Ihnen nichts. Aber wer schon mit Ihrer Einstellung reingeht, kommt nie glaubhaft rüber. Jeder kranke Mensch ist in der Regel dankbar wenn man versucht ihm zu helfen und nicht umgekehrt! Verstehe garnicht was Ihr Ziel ist! Die Rente zu bekommen oder die Genäsung Ihres Ehemannes. Und glauben Sie mir, wenn er die Rente bekommt und in seine vier Wänden sitzt wird es ihm nicht unbedingt besser gehen. Ich rate Ihrem Ehemann, sich zusammenzureißen.
Corlettoam 07.10.2008 | 07:58
Wie ich schon im 1. Beitrag geschrieben habe, kann eine Reha natürlich auch abgebrochen werden. ABER, dies ist nicht ohne die Zustimmung und in Absprache mit dem behandelndem Arzt/Psychologen der Rehaklinik möglich. Würden Sie die Reha eigenmächtig abbrechen, wird mit absoluter Sicherheit sofort die KK Geld Zahlung seitens der Krankenkasse eingestellt werden. Außerdem hätten Sie dann in einem EM-Rentenverfahren gegenüber der Rentenversicherung mehr als schlechte Karten. Also Rehaabruch ja , aber immer mit Einverständnis der Ärzte , die dieses dann auch so in den Abschlussbericht schreiben würden. Dies hätte dann für eine EM-Rente keine negativen Auswirkungen.
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