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EU-Rente Abschläge

von Frido17.11.2007 | 15:10
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit dem 1.10.2004 eine EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Bei der Berechnung der Rente wurde ein Abschlag von 0,3% berücksichtigt. Mein Schwerbehindertenausweis (GdB 50%) gilt ab dem 25.1.2001. Ist es zutreffend das der Abschlag von 0,3% dann nicht berechnet worden wäre, wenn der Schwerbehindertenausweis bereits vor dem 31.12.2001 gültig gewesen wäre?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die in Ihrem Beitrag getroffene Feststellung ist nicht zutreffend. Für die Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung spielt es in der Tat keine Rolle, ob jemand schwerbehindert ist oder nicht.

Allerdings nehmen wir an, dass sich die Aussage Ihres Freundes darauf bezieht, dass die gesetzliche Vorschrift, welche die Kürzung eingeführt hat, erst mit Inkrafttreten des EM-ReformG am 01.01.2001 in Kraft getreten ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Rentenversicherungsträger haben beschlossen, dem Urteil des BSG vom 16.05.2006(-keine Rentenabschläge vor dem 60.Lebensjahr-) über den entschiedenen Einzelfall hinaus zunächst nicht zu folgen. Inzwischen sind jedoch zahlreiche Musterstreitverfahren bei den Sozialgerichten sowie auch beim Bundessozialgericht anhängig. Es bleibt also abzuwarten, wie andere Senate des Bundessozialgerichts in nächster Zeit entscheiden werden. Erst wenn eine weitere Entscheidung des BSG ergangen ist, können die Rentenversicherungsträger ihre bisherige Rechtsauffassung überdenken. Daher sind die o.a. Anträge bis dahin abzulehnen bzw. den Versicherten ist ein Ruhen der Verfahren anzubieten.

10 Antworten

Nikiam 17.11.2007 | 15:41
Mal eine frage wie kommen sie darauf das wenn der Schwerbehindertenausweis(GdB50%) vor dem 31.12.2001 gültig gewesen wäre dann die EM-Rente ohne abschläge wäre?
Fridoam 17.11.2007 | 16:06
Diese Auskunft habe ich von einem Freund bekommen, der aber leider keine Rechtsquelle und auch keine konkreten Aussagen machen kann. Also leider nur eine sehr vage Information.
Nikiam 17.11.2007 | 16:52
Ich habe nur gefragt da ich auch zum 1.10.2004 meine Volle EM-Rente mit Abschlägen bekommen habe aber seit 1989 einen Schwerbehindertenausweis (GdB60%).
KSCam 17.11.2007 | 17:35
bei den EM Renten spielt es überhaupt keine Rolle, jemand schwerbehindert ist oder nicht. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte gibt es eine Regelung, dass wer am 16.11.2000 bereits 50 Jahre alt war und an diesem Tag bereits 50% schwerbehindert, dann mit 60 die Altersrente für Schwerbehinderte abschlagsfrei beantragen kann. Aber das hat mit der EM Rente zunächst mal gar nichts zu tun....
Unbekanntam 18.11.2007 | 19:40
Möchte zu richtigen Antwort von KSC kurz erläutern, weshalb die Schwerbehinderung keine Rolle spielt: Das frühere Versorgungsamt bewertet nur die gesundheitlichen Einschränkung. Die gesetzliche Rentenversicherung dagen, ob und inwiefern diese gesundheitliche Einschränkung eine Auswirkung aufs Berufsleben hat. Bsp: Eine Bürokraft ist durch einen Unfall vom Becken runter gesehen gelähmt. Bekommt vieleicht sogar ca. 60%. Kann Sie Ihren Job noch ausüben? Ja, weil Sie zum Arbeiten nicht unbedingt Ihren Unterkörper braucht. Sie arbeitet schließlich am Tisch mit Händen und nicht den Füßen.
Unbekanntam 18.11.2007 | 20:11
Nachtrag zu meiner Antwort, um eine Debatte zu vermeiden: Es spielt keine Rolle, ob die Bürokraft in meinem Bespiel eine Arbeit finden kann oder nicht. Arbeitsvermittlung ist die Aufgabe der Arbeitsagentur und nicht die der Rentenversicherung. Das ist gesetzlich geregelt, worüber keine wegsehen kann.
Fridoam 19.11.2007 | 16:56
Danke für die Antworten, ich habs jetzt verstanden. Jetzt stellt sich für mich noch die Frage, was das Urteil vom Bundessozialgericht zum Thema Rentenabschläge zu bedeuten hat. Hiernach sollen die Rentenabschläge in bestimmten Fällen zu Unrecht erfolgt sein. Dieses Urteil liegt vor ist aber von der Rentenversicherung bisher nicht umgesetzt.
KSCam 20.11.2007 | 15:50
durchforsten Sie doch bitte dieses Forum zu Ihrer letzten Frage: da gibt es so ca 1000 Fachbeiträge zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil. In der Sache hat sich noch nichts geklärt - da kann man weiterhin unendlich diskutieren.
mplumbumam 21.11.2007 | 22:51
hallo hab mal eine frage. mein schwiegervater ist am 21.08.1945 geboren und bekommt arbeitslosengeld 1. wenn er 50% hat kann er dann eher in rente gehen ohne abzüge oder hat er trotzdem abzüge und wenn dann wieviel.wäre nett wenn mir einer helfen könnte. gruss manu
Glockeram 08.12.2007 | 14:19
Wir rentner könnten der regierung bei der negsten wahl ja mal zeigen was wir davon halten was sie mit uns machen
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