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EU-Rente-Abzüge

von saldo08.02.2009 | 08:03
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mein Jahrgang 1950, langjährig Versicherter ( 35J ) Frage; Die volle Erwerbsunfähigkeit wird 2009 festgestellt. Hier ist sodann mit Abschlägen zu rechnen. Werden beim Übertritt in die sog. abschlagsfreie Regelaltersrente, die Abzüge beibehalten ? Danke

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Erwerbsminderungsrente erst mit 65 in die Regelaltersrente umgewandelt wird, bleibt der Abschlag von 10,8 Prozent dauerhaft erhalten, auch in einer etwaigen anschließenden Hinterbliebenenrente.

Zu Schade möchte ich das Beispiel noch ergänzen: der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen.

Die Arbeitslosigkeit am 01.01.2004 bringt Ihnen bei Invalidität keine Vorteile.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nun drängen sich mir schon ein paar Fragen auf:

Wieso soll Ihre EM-Rente fünf Jahre laufen? Eine Befristung kann zunächst für maximal drei Jahre erfolgen.

Welches Einkommen möchten Sie zwischen Ende der Zeitrente und Beginn der Regelaltersrente beziehen?

Da die Zeitrente nach dem 63. Lebensjahr entfallen soll, wird die Minderung auf die bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte nicht mehr neu berechnet. Sollte die Zeitrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres auslaufen und erst mal keine weitere Rente anschließen, würde sich der Abschlag um die nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommenen Monate reduzieren.

Ausnahme: Vertrauensschutz und Umwandlung mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wie es hier schon beschrieben wurde.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sie sind erst seit 2009 schwerbehindert? - dann gibt es keinen Vertrauensschutz. Rechnen Sie bitte damit, dass die einmal berechnete Minderung zu Rentenbeginn ein Leben lang bleibt. Das steht im Gesetz gleich und ausdrücklich so drin: "Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor (Abschlag!) maßgebend. .... Der Zugangsfaktor wird für Entgeltpunkte, die Versicherte bei 1. einer Rente wegen Alters nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen haben, um 0,003 .... je Kalendermonat erhöht." (§ 77 Abs. 3 SGB VI).

§ 264 c SGB VI liefert hierzu noch passende Parameter in der Übergangszeit bis zur vollständigen Umsetzung der Regelaltersgrenzenanhebung auf das 67. Lebensjahr.

Meines Erachtens können sich nur noch Details an der Rentenhöhe verändern, die keinen Einfluss auf die Qualität der Lebensführung haben werden.

10 Antworten

Schiko.am 08.02.2009 | 10:21
Der Abschlag von 10,8% wird Sie das ganze Rentnerleben begleiten. MfG.
Schadeam 08.02.2009 | 12:38
das wäre nur anders wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und bereits am 16.11.2000 zu 50% schwerbehindert waren. Dann könnten Sie mit 60 die EM Rente (mit Abschlag) in eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln lassen. Bei allen anderen Konstellationen bleiben die Abschläge auf Lebenszeit. Der Vertrauensschutz für Arbeitslose am 01.01.2004 ist eine ganz andere Baustelle - da ist nur der Rentenbeginn mit 60 geschützt, die Arbeitslosenaltersrente hätte aber trotzdem 18% Abschläge.
Saldoam 08.02.2009 | 12:00
Danke f. d. Antwort ! Was aber wenn Diverse dazu kommen; a. Schwerbehinderung b. Vertrauensschutz, arbeitslos am 01.01.2004 c. Langjährig Vers. ( 35 Jahre ) Bleiben die Abzüge in dieser Höhe dann auch auf Dauer ? Danke
Saldoam 09.02.2009 | 10:57
Danke an Alle die bisher geantwortet haben: Nur das - der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen - habe ich nicht verstanden. Und bitte noch ne Frage; sollte ich jetzt voll Erwerbsunfähig werden - 2009 - dann wäre die Laufzeit / Gültigkeit 5 Jahre. Nach den 5 Jahren wäre ich, so Gott es will - 64 Jahre. Könnte ich dann nicht Abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen, wenn ich keinen Antrag auf Verlängerung der EU stelle. Bei mir kommen verschiedene Rentenarten zum tragen. Bin JAhrgang 1950, die 60 wegen der Arbeitslosigkeit am 01.01.2004, die der langfristig Versicherten ( 35 Jahre ) + meine Schwerbehinderung. Danke
Saldoam 09.02.2009 | 17:25
Danke, aber sorry, ich verstehe nur Bahnhof. --- der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen --- könnten Sie hierauf nicht etwas genauer eingehen, Procedere etc. --- Die 5 Jahre f. d. EM - habe ich gegoogelt. Wenn Sie jetzt sagen nur 3 Jahre, ok. Hier die Daten ; 01.09.2010 Rente wegen arbeitslosigkeit ( Vertrauensschutz ) 01.09.2012 Rente wegen langjährig Versicherter. 01.09.2015 Regelaltersrente. Schwerbindert seit 2009.
KSCam 09.02.2009 | 20:06
ist das denn so schwer? Wenn Sie 2009 erwerbsgemindert werden oder 2010 wg Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung in Altersrente gehen, haben Sie Abschläge und die bleiben lebenslang. Da sie erst seit 2009 schwerbehindert sind, trifft die von Schade genannte Ausnahme auf Sie nicht zu. Wenn Sie als Schwerbehinderter keine Abschläge wollen, darf die Rente eben nicht vor 63 beginnen. Beides,nämlich Rente mit 59 oder 60 und (irgendwann) keine Abschläge geht nicht - außer Sie fänden dafür im nächsten Parlament eine Mehrheit, die die Gesetze ändert. Ein Gespräch bei einer Beratungsstelle hilft sicher weiter.
Saldoam 09.02.2009 | 20:31
Ja, ist schwer. Normal bin ich nicht so Begriffsstutzig aber hier -:) Um das abzuschliessen letzte Frage bitte; ich gehe in 2009 in die volle EU. Diese läuft nach - 3 bis .... ? Jahren aus. Was wäre wenn ich nach Ablauf der EU - wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und sei es auch nur für 1 Monat aufnehme oder einfach sodann zuwarte bis zu meiner Regelaltersrente. Lassen wir bitte mal das finanzielle ( Überleben ) bis dahin aussen vor. Würden auch dann Abschläge greifen oder nicht. Danke
Saldoam 09.02.2009 | 21:35
Warum immer so aggressiv. Ein paar Abschläge,, wir reden hier von 10,8% und nicht von Peanuts. Diese wirken sich ja auch auf die sog. Hinterbliebenen Rente aus. Und so lange die Vers. Ämter entscheiden können ob Sie eine befristete 1,2,3,?, Jahre oder unbefristete EM bewilligen. Zumal beim Bezug von EM einer neuer Anspruch auf AlG entsteht. Also nochmals meine Frage bitte; könnte ich, wenn ich z. B. ab 01.07.2005 die EM nicht mehr weiter beantrage, so Selbige denn zu diesem Termin ausläuft; kann ich dann am 01.09.2005 - Regelaltersrente abschlagsfrei in Rente gehen. Danke
KSCam 09.02.2009 | 21:05
das sind doch reine Gedankenspiele fernab jeglicher Realität. Jemand der mit 59 eine volle EM Rente bekommt, nach Ablauf von meinetwegen 2 oder 3 Jahren Zeitrente diese nicht weiterbeantragt (owohl er ja problemlos AR für Schwerbehinderte bekommen kann. Dann arbeitet er einen Monat (obwohl gesundheitlich nicht in der Lage dazu ist) und dann überbrückt er Monate ohne Rente und andere Sozialleistung, nur um sich vielleicht ein paar Abschläge zu sparen. Nee so einen Fall gibt es nicht...
Saldoam 09.02.2009 | 23:49
Entschuldigung,,,soll natürlich heissen --- 2015 und nicht 2005.
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