Wenn die Erwerbsminderungsrente erst mit 65 in die Regelaltersrente umgewandelt wird, bleibt der Abschlag von 10,8 Prozent dauerhaft erhalten, auch in einer etwaigen anschließenden Hinterbliebenenrente.
Zu Schade möchte ich das Beispiel noch ergänzen: der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen.
Die Arbeitslosigkeit am 01.01.2004 bringt Ihnen bei Invalidität keine Vorteile.