Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente-Abzüge

von saldo08.02.2009 | 08:03
4757 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Mein Jahrgang 1950, langjährig Versicherter ( 35J ) Frage; Die volle Erwerbsunfähigkeit wird 2009 festgestellt. Hier ist sodann mit Abschlägen zu rechnen. Werden beim Übertritt in die sog. abschlagsfreie Regelaltersrente, die Abzüge beibehalten ? Danke

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 09.02.2009 | 10:32

Wenn die Erwerbsminderungsrente erst mit 65 in die Regelaltersrente umgewandelt wird, bleibt der Abschlag von 10,8 Prozent dauerhaft erhalten, auch in einer etwaigen anschließenden Hinterbliebenenrente.

Zu Schade möchte ich das Beispiel noch ergänzen: der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen.

Die Arbeitslosigkeit am 01.01.2004 bringt Ihnen bei Invalidität keine Vorteile.

Moderatoren-Antwortam 09.02.2009 | 15:48

Nun drängen sich mir schon ein paar Fragen auf:

Wieso soll Ihre EM-Rente fünf Jahre laufen? Eine Befristung kann zunächst für maximal drei Jahre erfolgen.

Welches Einkommen möchten Sie zwischen Ende der Zeitrente und Beginn der Regelaltersrente beziehen?

Da die Zeitrente nach dem 63. Lebensjahr entfallen soll, wird die Minderung auf die bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte nicht mehr neu berechnet. Sollte die Zeitrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres auslaufen und erst mal keine weitere Rente anschließen, würde sich der Abschlag um die nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommenen Monate reduzieren.

Ausnahme: Vertrauensschutz und Umwandlung mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wie es hier schon beschrieben wurde.

Moderatoren-Antwortam 10.02.2009 | 09:58

Sie sind erst seit 2009 schwerbehindert? - dann gibt es keinen Vertrauensschutz. Rechnen Sie bitte damit, dass die einmal berechnete Minderung zu Rentenbeginn ein Leben lang bleibt. Das steht im Gesetz gleich und ausdrücklich so drin: "Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor (Abschlag!) maßgebend. .... Der Zugangsfaktor wird für Entgeltpunkte, die Versicherte bei 1. einer Rente wegen Alters nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen haben, um 0,003 .... je Kalendermonat erhöht." (§ 77 Abs. 3 SGB VI).

§ 264 c SGB VI liefert hierzu noch passende Parameter in der Übergangszeit bis zur vollständigen Umsetzung der Regelaltersgrenzenanhebung auf das 67. Lebensjahr.

Meines Erachtens können sich nur noch Details an der Rentenhöhe verändern, die keinen Einfluss auf die Qualität der Lebensführung haben werden.

10 Antworten

Schiko.am 08.02.2009 | 10:21
Der Abschlag von 10,8% wird Sie das ganze Rentnerleben begleiten. MfG.
Schadeam 08.02.2009 | 12:38
das wäre nur anders wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und bereits am 16.11.2000 zu 50% schwerbehindert waren. Dann könnten Sie mit 60 die EM Rente (mit Abschlag) in eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln lassen. Bei allen anderen Konstellationen bleiben die Abschläge auf Lebenszeit. Der Vertrauensschutz für Arbeitslose am 01.01.2004 ist eine ganz andere Baustelle - da ist nur der Rentenbeginn mit 60 geschützt, die Arbeitslosenaltersrente hätte aber trotzdem 18% Abschläge.
Saldoam 08.02.2009 | 12:00
Danke f. d. Antwort ! Was aber wenn Diverse dazu kommen; a. Schwerbehinderung b. Vertrauensschutz, arbeitslos am 01.01.2004 c. Langjährig Vers. ( 35 Jahre ) Bleiben die Abzüge in dieser Höhe dann auch auf Dauer ? Danke
Saldoam 09.02.2009 | 10:57
Danke an Alle die bisher geantwortet haben: Nur das - der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen - habe ich nicht verstanden. Und bitte noch ne Frage; sollte ich jetzt voll Erwerbsunfähig werden - 2009 - dann wäre die Laufzeit / Gültigkeit 5 Jahre. Nach den 5 Jahren wäre ich, so Gott es will - 64 Jahre. Könnte ich dann nicht Abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen, wenn ich keinen Antrag auf Verlängerung der EU stelle. Bei mir kommen verschiedene Rentenarten zum tragen. Bin JAhrgang 1950, die 60 wegen der Arbeitslosigkeit am 01.01.2004, die der langfristig Versicherten ( 35 Jahre ) + meine Schwerbehinderung. Danke
Saldoam 09.02.2009 | 17:25
Danke, aber sorry, ich verstehe nur Bahnhof. --- der Abschlag würde nur bei einer Umwandlung genau mit 60 entfallen --- könnten Sie hierauf nicht etwas genauer eingehen, Procedere etc. --- Die 5 Jahre f. d. EM - habe ich gegoogelt. Wenn Sie jetzt sagen nur 3 Jahre, ok. Hier die Daten ; 01.09.2010 Rente wegen arbeitslosigkeit ( Vertrauensschutz ) 01.09.2012 Rente wegen langjährig Versicherter. 01.09.2015 Regelaltersrente. Schwerbindert seit 2009.
KSCam 09.02.2009 | 20:06
ist das denn so schwer? Wenn Sie 2009 erwerbsgemindert werden oder 2010 wg Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung in Altersrente gehen, haben Sie Abschläge und die bleiben lebenslang. Da sie erst seit 2009 schwerbehindert sind, trifft die von Schade genannte Ausnahme auf Sie nicht zu. Wenn Sie als Schwerbehinderter keine Abschläge wollen, darf die Rente eben nicht vor 63 beginnen. Beides,nämlich Rente mit 59 oder 60 und (irgendwann) keine Abschläge geht nicht - außer Sie fänden dafür im nächsten Parlament eine Mehrheit, die die Gesetze ändert. Ein Gespräch bei einer Beratungsstelle hilft sicher weiter.
Saldoam 09.02.2009 | 20:31
Ja, ist schwer. Normal bin ich nicht so Begriffsstutzig aber hier -:) Um das abzuschliessen letzte Frage bitte; ich gehe in 2009 in die volle EU. Diese läuft nach - 3 bis .... ? Jahren aus. Was wäre wenn ich nach Ablauf der EU - wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und sei es auch nur für 1 Monat aufnehme oder einfach sodann zuwarte bis zu meiner Regelaltersrente. Lassen wir bitte mal das finanzielle ( Überleben ) bis dahin aussen vor. Würden auch dann Abschläge greifen oder nicht. Danke
Saldoam 09.02.2009 | 21:35
Warum immer so aggressiv. Ein paar Abschläge,, wir reden hier von 10,8% und nicht von Peanuts. Diese wirken sich ja auch auf die sog. Hinterbliebenen Rente aus. Und so lange die Vers. Ämter entscheiden können ob Sie eine befristete 1,2,3,?, Jahre oder unbefristete EM bewilligen. Zumal beim Bezug von EM einer neuer Anspruch auf AlG entsteht. Also nochmals meine Frage bitte; könnte ich, wenn ich z. B. ab 01.07.2005 die EM nicht mehr weiter beantrage, so Selbige denn zu diesem Termin ausläuft; kann ich dann am 01.09.2005 - Regelaltersrente abschlagsfrei in Rente gehen. Danke
KSCam 09.02.2009 | 21:05
das sind doch reine Gedankenspiele fernab jeglicher Realität. Jemand der mit 59 eine volle EM Rente bekommt, nach Ablauf von meinetwegen 2 oder 3 Jahren Zeitrente diese nicht weiterbeantragt (owohl er ja problemlos AR für Schwerbehinderte bekommen kann. Dann arbeitet er einen Monat (obwohl gesundheitlich nicht in der Lage dazu ist) und dann überbrückt er Monate ohne Rente und andere Sozialleistung, nur um sich vielleicht ein paar Abschläge zu sparen. Nee so einen Fall gibt es nicht...
Saldoam 09.02.2009 | 23:49
Entschuldigung,,,soll natürlich heissen --- 2015 und nicht 2005.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026