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EU Rente alles neu ?

von Peter06.10.2009 | 14:07
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2 Antworten

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Guten Tag, ich hätte folgende Frage/n : 1.) Von der DRV erhielt ich Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab 11/2000 (befristet bis 04/2003 dann Verlängerung befristet bis 04/2006. Weitergewährung dann abgelehnt - Klage vor SG -Vergleichsvorschlag der DRV auf teilweise EM-Rente bei BU auf unbestimmte Zeit - wurde von mir abgelehnt.Nun hat die DRV dem SG mitgeteilt das Vergleichsangebot zu erweitern und lautet wie folgt: Aufgrund eines Leistungsfalles vom 30.04.2006 gewähren wir ab dem 01.05.2006 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit. -Ist dies eine Rente wegen EU nach altem Recht bis 31.12.2000 ? -auf unbestimmte Zeit heißt in diesem Fall - das ich nochmals überprüft werde? -weil ich hier auch gelesen habe das nach 9 Jahren die Rente unbefristet gewährt wird oder gewährt werden kann ? -unbestimmte Zeit ist doch nicht das gleiche wie unbefristet -oder ? -oder beginnt die Rente jetzt wieder ab 05/2006 neu für diese 9 Jahre ? wäre schön wenn mich mal jemand hierhin aufklären könnte - Danke. 2.) Anhand der o.g. Daten habe ich bei der DRV Neuberechnung meiner Rente wegen zweimaliger Verlängerung beantragt Antrag gestellt 12/2008(gem. Urteil 4RA 31/96). Diese Neuberechnung ist vorgenommen worden und habe diesbezüglich auch letzten Monat (09/2009) Bescheid von der DRV mit Nachzahlung bis 05/2006. - Dadurch das meine Rente ja jetzt verlängert wurde müßte die DRV nicht auch noch Neuberechnung bis 30.4.2007 vornehmen ???? - muß ich das wieder beantragen ? oder wird durch die Verlängerung dies automatisch von der DRV gemacht ? 3.) Verzinsung ? Für die Neuberechnung!! kann man hier auch eine Verzinsung beantragen ? -weiß ich nicht welche Zeiten hierfür in Frage kommen - und für die Weitergewährung meiner Rente müßte doch aber eine Verzinsung erfolgen ? wer könnte mir helfen ? ja vorab schon mal vielen vielen Dank für alle die mir hier hoffentlich einige auch für mich verständlichen Antworten und Tipps geben könnten.Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Peter,

ob eine Rente nach altem oder neuem Recht (ab 01.01.2001) gewährt wird, ist vom Eintrittsdatum der dafür maßgebenden Erwerbsminderung abhängig. In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass der Eintritt der Erwerbsminderung vor dem 01.01.2001 liegt. Also wird bei Ihnen das Recht bis 31.12.2000 angewandt.

Eine auf unbestimmte Zeit gewährte Rente wird auf Dauer, also unbefristet gewährt. Überprüfungen Ihres Leistungsvermögens sind jederzeit möglich. Eine Entziehung der Rente ist jedoch (falls eine Überprüfung zum Ergebnis kommen würde, dass Sie nicht länger erwerbsgemindert wären) unwahrscheinlich und in der Praxis sehr schwierig durchzusetzen.

Bei Weiterzahlung Ihrer Rente muss die Rentenversicherung eine Neuberechnung nach dem BSG-Urteil vornehmen, weil bereits ein gleichlautender Antrag von Ihnen vorliegt.

Die Verzinsung von Rentenzahlungen wird in jedem Fall automatisch von der Rentenversicherung ausgehend vom ursprünglichen Antragsdatum auf Rentengewährung geprüft. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

1 Antworten

...am 07.10.2009 | 09:05
Zitat Peter: "Aufgrund eines Leistungsfalles vom 30.04.2006 gewähren wir ab dem 01.05.2006 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit." Bei einem Leistungsfall in 2006 wäre eigentlich das neue Recht anzuwenden! Ich empfehle ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle unter Vorlage der Unterlagen.
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