Hallo, ich habe 2016 rückwirkend ab 12/2014 halbe Eu Rente bewilligt bekommen, musste dann Verlängerungsantrag stellen, wurde bis 05/17 bewilligt auf volle EU Rente. Dann noch mal Verlängerung bis 05/2018, volle Eu Rente. Habe dann im Dezember 2017 Verlängerungsantrag gestellt , jetzt Bescheid bekommen, ihre mit Bescheid vom 05/2017 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird als Dauerrente weiter geführt . Er besteht längstens bis 2030 . Was heißt das konkret ? Warum habe ich keine Nachzahlung erhalten , ich habe nur Geld von der DRV erhalten , erst die halbe Rente, dann die volle. Aber sonst nichts. Wenn mir seit 12/16 die volle Rente zustand, warum habe ich dann erst im 07/16 die volle erhalten, was ist mit den Monaten dazwischen, wenn sie mir bereits seit 12/16 zustand? Kann mir das jemand erklären.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Bei diesem ganzen Wirrwarr was Sie schreiben, blickt doch keine Sau durch und Sid sicherlich auch.
Kann mir das jemand sagen.
Mfg
Hallo huhu55,
konkret ist Ihre zuvor befriste EM-Rente in eine unbefristete EM bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bewilligt worden. 2030 ist diese Rente einzustellen und dann als Regelaltersrente weiter zu zahlen. Überprüfungen können allerdings auch bei zeitlich unbefristeten EM-Renten erfolgen.
Konkret hält Sie der soz.med. Dienst der DRV für völlig 'kaputt', dass Sie bis an Ihr Lebensende überhaupt eine Beschäftigung ab 3 Std. regelmäßig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (leichte Tätigkeiten!) ausüben zu können.
Daneben dürfen Sie natürlich versuchen, eine Beschäftigung nach Ihren verbleibenden Möglichkeiten aufzunehmen/die Rente ist kein Arbeitsverbot! - vergessen Sie dann aber nicht, der DRV eine entsprechende Mitteilung zu machen.
Gruß
w.
...erhalten Sie auch eine EMRT? - nach den Gründen will ich dann lieber nicht fragen ;-)
Gruß
w.
Vielen Dank.
Bei diesem ganzen Wirrwarr was Sie schreiben, blickt doch keine Sau durch und Sid sicherlich auch.
Kann mir das jemand sagen.
Mfg
Sid? Das Faultier? Jaaaaaaaahh
Hallo huhu555,
Sie sollten mit sämtlichen Rentenbescheiden in eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und dort prüfen lassen, wann welche Rentenansprüche bestanden und wann welche Rentenbeträge gezahlt wurden. Nur so kann festgestellt werden, ob Sie die Ihnen jeweils zustehenden Rentenbeträge erhalten haben.