Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ( § 236 a SGB VI ) setzt unter anderem voraus, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen können Sie in diesem Forum unter gesetzliche Rente - Altersrenten - entnehmen. Die externe Verlinkung zum Internetauftritt von www.deutsche-rentenversicherung.de führt Sie zu den Info-Broschüren. In der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" finden Sie auch die Ausführungen zur Alterrente für schwerbehinderte Menschen.
Hat Ihr Klient 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten erfüllt? Falls ja, ist die Umwandlung der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente möglich.
Für die Antragsaufnahme stehen Ihrem Klienten unsere Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Wir bitten vorab einen Termin zu vereinbaren. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.