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Experten-Antwort

EU-Rente -> Altersrente, Abzüge auch bei GdB

von A.Weber16.01.2013 | 12:47
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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Erwerbsunfähigskeit-srente. Üblicherweise geht ein Arbeitnehmer mit Eintritt des 65.Lebensjahres in die Alters-rente(die neue Staffelung des Rentenein-trittsalters lasse ich außer acht). Für jeden Monat den man früher in Rente geht werden 0,3% abgezogen. Faktisch wird die EU-Rente bei einem Eintritt vor dem 60.Lebensjahr bis zu diesem hochgerechnet. Also werden fünf Jahre in Abzug gebracht. Diese Verfahrensweise wurde bereits Höchstrichterlich bestätigt und sicherlich auch ausreichend in diesem Forum besprochen. Doch nun zu meiner Frage: Ein Mann geht im 45.Lebensjahr in EU-Rente. Bei einem Grad der Behinderung(GdB) von min.50% könnte dieser bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Wie hoch wären die Abzüge in diesem Fall? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.Weber,

meinen Sie mit "rechnet zum 60. Lebensjahr hoch" vielleicht die Zurechnungszeit? Also den Umstand, dass vom Eintritt der EM bis zum 60. Lebensjahr "so getan wird", als ob weiter verdient wurde und ein Durchschnittswert der Rentenanwartschaft gutgeschrieben wird?

Diese Zurechnungszeit hat mit dem Rentenabschlag nicht zu tun. Der Rentenabschlag beträgt immer dann, wenn die Erwerbsminderung vor einer bestimmten Altersgrenze beginnt, 10,8 % - diese Altersgrenze lag bis 2011 bei 60 Jahren und wird seitdem schrittweise auf 62 Jahre angehoben (analog zur Anhebung der Regelaltersgrenze).

In Ihrem Beispiel würden also 10,8 % Abschläge anfallen, die auch bei einer anschließenden Altersrente weiter gelten würden.

Außerdem sehe ich gerade, dass da wohl ein Rechenfehler vorliegt: Ein Rentenbeginn einer vorzeitigen Altersrente mit 60 bei einer regulären Altersgrenze von 65 war auch bisher schon mit 18 % Abschlag verbunden, nicht 10,8% (5 Jahre mal 3,6 %).

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2 Antworten

Anitaam 16.01.2013 | 13:37
Sie verwechseln die Abschläge bei Erwerbsminderungsrente mit "normalen" Abschlägen. Bei EM-Rente beträgt der Abschlag (sofern Rentner nicht über 60) 10,8 %. Und der bleibt auch bei Umwandlung in Altersrente, egal welche.
A.Weberam 16.01.2013 | 13:53
Sorry, vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt, also versuche ich es nochmal. Wenn man mit 65 in Rente geht, ist dies ohne Abzüge möglich. Geht man hingegen mit 60 in Altersrente beträgen die Abzüge 10,8%. Geht man hingegen, bei einem GdB von 50% oder mehr, mit 63 Jahren in Rente geschied dies auch ohne Abzüge. Meine Frage ist jedoch, wie verhält sich die Sache bei einem EU-Rentner mit 70% GdB? Der Rentenversicherungsträger rechnet dabei schließlich bis zum 60.Lebensjahr hoch. Also fehlen bei einem EU-Rentner nur drei statt fünf Jahre. Mfg
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