Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Erwerbsunfähigskeit-srente.
Üblicherweise geht ein Arbeitnehmer mit Eintritt des 65.Lebensjahres in die Alters-rente(die neue Staffelung des Rentenein-trittsalters lasse ich außer acht).
Für jeden Monat den man früher in Rente geht werden 0,3% abgezogen.
Faktisch wird die EU-Rente bei einem Eintritt vor dem 60.Lebensjahr bis zu diesem hochgerechnet.
Also werden fünf Jahre in Abzug gebracht.
Diese Verfahrensweise wurde bereits Höchstrichterlich bestätigt und sicherlich auch ausreichend in diesem Forum besprochen.
Doch nun zu meiner Frage: Ein Mann geht im 45.Lebensjahr in EU-Rente.
Bei einem Grad der Behinderung(GdB) von min.50% könnte dieser bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen.
Wie hoch wären die Abzüge in diesem Fall?
Mfg