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Eu Rente (altes Recht) Umwandlung Altersrente

von Marlen31.01.2019 | 15:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, meine Mutter (geb. 1961) bekommt eine EU-Rente nach altem Recht, also vor 2000. Wann kann sie eine Umwandlung in eine Altersrente beantragen. Und wäre es bei einer Schwerbehinderung ü 50 % eher möglich, in die Altersrente zu gehen? Vielen Dank und freundlichen Gruß, M.

4 Antworten

DRVam 01.02.2019 | 17:04
Geburtsdatum in den Rentenbeginnrechner eingeben und einfach ablesen, wann eine Altresrente beginnen kann. https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html
DRVam 01.02.2019 | 17:10
Mit Geburtsjahr 1961 können frühestens Sie mit 61 Jahren und 6 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Diese wäre dann um 10,8 % gekürzt. Bei einer Umwandlung bleibt es aber aufgrund des Besitzschutzes mindestens bei der bisherigen Rentenhöhe.
W*lfgangam 01.02.2019 | 18:17
Hallo Marlen, zunächst benötigt sie 35 Versicherungsjahre (die Zeit des Rentenbezugs im Rahmen der Zurechnungszeit zählt mit dazu, also bis 56 + 6 Monate) *), um die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ab 61 + 6 Monate erhalten zu können. Damit eher, als ohne GdB erst mit 63 bei 35 Versicherungsjahren. *) sollten danach neue Versicherungszeiten entstanden sein (Minijob, Pflegetätigkeit), zählen die natürlich auch zu den 35 Jahren mit. Je nach genauem Geburtsdatum könnte die Altersrente ab 2022 oder 2023 möglich sein. Vielleicht in 2021 mal die nächste Beratungsstelle aufsuchen, um das abzuklären ...noch sind ein paar Termine frei ;-) Kommt sie nicht auf 35 Versicherungsjahre, wird die 'alte' EU-Rente (inzwischen auch in EM-Rente umfirmiert) erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze (66 + 6) in Altersrente 'umgewandelt'. Gruß w.
-am 04.02.2019 | 15:21
Hallo Marlen, wie die anderen User schon geschrieben haben, ist die frühestmögliche Altersrente für Ihre Mutter die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Hierfür ist ein GdB von 50 erforderlich und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
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