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EU-Rente - Arbeitsmarktrente

von karlika29.06.2009 | 08:50
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit Sepetember 2006 erhalteich eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente udn seit 11/06 eine sog. Arbeitsmarktrente, befristet bis 11/2009. Für deise befristete Rente habe ich jetzt einen Verlängerungsantrag gestellt, in dem u.a. gefragt wird, ob ich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bin. Das bin ich nicht, mir wurde nirgendwo gesagt, dass ich mich arbeitssuchend melden muss und Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich auch nicht mehr.Jetzt befürchte ich, dass mir dadurch für die Verlängerung dieser "Arbeitsmarktrente" ein Nachteil entsteht.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus den Richtlinien der DRV:

Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitsmarktlage ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Also keine Angst haben.

3 Antworten

-_-am 29.06.2009 | 11:04
Ihre Befürchtungen sind unbegründet. Solange der Arbeitsmarkt für Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich als verschlossen gilt, dürfte die Antragstellung und befristete Weitergewährung der EM-Rente eine reine Formsache sein. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen jedoch nur die wiederholte befristete Rentengewährung zu, solange Ihr Leistungsvermögen nicht unter 3 Stunden täglich fällt und eine EM-Rente somit aus medizinischen Gründen zu gewähren wäre.
karlikaam 29.06.2009 | 11:42
Hallo ,-_-, danke für die schnelle Antwort. Gott sei Dank brauche ich nur noch drei Jahre, dann kann ich in Altersrente wegen SB gehen. Gruß, karlika
karlikaam 29.06.2009 | 13:01
Auch Ihnen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Jetzt bin ich schon etwas beruhigter. Gruß, karlika
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