Hallo renato,
Sie haben eine EU-Rente auf Dauer. Diese wird grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Abhängig vom Gesundheitszustand bei der Ersteinweisung könnte sein, dass der Versicherungsträger einen Kontrolltermin gesetzt hat, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die Ausführungen zu den 9 Jahren treffen nur zu, wenn die Rente als Zeitrente gewährt wurde. Für Sie ist das nicht relevant.