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EU-rente auf dauer

von RENATÖ07.12.2009 | 16:03
1179 Ansichten
2 Antworten

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hallo,meine frage ist ja ganz einfach,jedoch nach dem wir in deutschland immer auf sparkurs sind !! auch nicht,soo einfach!!! habe EU ab 1999 bis dato-kann dies mir noch aberkannt werden? (hatte da was gesagt bekommen,nach 9-jährige bewilligung wohl bis altersrente sicher! ist das so? was haben die 9 jahre zu sagen? danke für ihre antworten,RENATO

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo renato,

Sie haben eine EU-Rente auf Dauer. Diese wird grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Abhängig vom Gesundheitszustand bei der Ersteinweisung könnte sein, dass der Versicherungsträger einen Kontrolltermin gesetzt hat, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die Ausführungen zu den 9 Jahren treffen nur zu, wenn die Rente als Zeitrente gewährt wurde. Für Sie ist das nicht relevant.

1 Antworten

-_-am 07.12.2009 | 18:22
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__102.html
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