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EU-Rente auf Zeit

von Manfred31.10.2007 | 16:40
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag,und in der Hoffnung das man mir evtll. in meiner Sache etwas weiterhelfen kann. Ich habe bis 04/2006 Rente wegen EU auf Zeit erhalten ( Beginn : 11/2000 )nach altem Recht bis 31.12.2000.Ich selbst bin Jahrgang 1950. Die Verlängerung wurde abgelehnt da Gutachter entschieden hat ich könnte wieder 6 Stunden und mehr in meinem Beruf (erlernter Beruf Vers.Kfm. und nie etwas anderes ausgeübt) vollschichtig arbeiten. Der Widerspruch wurde von der DRV abgelehnt und von mir an das Sozialgericht übergeben.Sozialgericht hat mich zum Gutachter geschickt. Im Gutachten heißt es " z.B. entsprechend dem Hamburger Modell,sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vollschichtige Leistungsfähigkeitfür Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - und eine Belastbarkeit zwischen v i e r und s e c h s Stunden für die Tätigkeit als Vers.Kfm. innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wieder herzustellen ". Vorher im Gutachten heißt es auch: Im Beruf als Vers.-Kfm. besteht eine zeitliche Belastbarkeit nur für mehr als vier und w e n i g e r als 6 Stunden. Was würde dies denn jetzt aussagen ? und noch eine Frage:Werde ich immer nach altem Recht (also bis 31.12.2000)behandelt ? Weil im Ablehnungsbescheid der DRV steht u.a. : Ein Anspruch auf die durch die Reform der Renten wegen Erwerbsminderung ab 1.10.2001 neu gestaltetetn Renten wegen voller bezw. teilweiser Erwerbsminderung besteht gleichfalls nicht. heißt was ? das auch nach dem neuen ab 1.1.2001 geschafften Gesetz meine Rentenantrag zu prüfen/beurteilt werden kann ? wie mit den o.g. Zeiten beschrieben heißt das für mich auch das der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt ? Ist für mich nicht mehr zu überschauen. Vielen Dank für Antworten und Hinweise.

4 Antworten

Josefam 31.10.2007 | 22:44
Haben Sie keinen Fachanwalt eingeschaltet der Sie vertritt und Ihnen das erklären kann ? Ich hoffe nicht, das sie dies bis jetzt alleine durchgezogen haben .... Das kann nämlich nicht nur, das muß schieflaufen.
dirkam 01.11.2007 | 00:42
Die Fragen hätten Sie vor dem Verfahren klären müssen, sich alle Informationsquellen zu nutze machen. Dann kann man das "Ding" auch selber durchziehen. Allerdings mußte ich bis zum LSG gehen. Aber das Beste ist wohl doch ein guter Anwalt. Vieleicht kann er Ihnen jetzt noch helfen?
Manfredam 01.11.2007 | 14:20
Vielen Dank erstmal. 1.) Können Sie mir sagen wie lange das "Ding" bei Ihnen gedauert hat vorm LSG ? 2.) und vielleicht noch was eigentlich das alles gekostet hat ? ab wann zahlt wer was und ca. wieviel ? Könnten Sie mir diese Fragen noch beantworten mir vielleicht mal einen Durchblick verschaffen ! Danke vorab.
dirkam 01.11.2007 | 15:33
Kosten: keine, wenn Sie einen Anwalt mit ins Boot holen wollen, Gerichtskosten/beratungshilfe beantragen. Gesamtdauer: 4 Jahre, davon LSG 1,5 Jahre Tips das würde hier zu weit gehen, aber: werden Sie Fachmann in eigener Sache, Internet, Fachbücher etc, und bleiben sie absolut kritisch, (musste ich auch erst lernen ) Viel Erfolg!
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