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Experten-Antwort

EU-Rente auf Zeit und zusätzliche Leistungen

von Hannah26.01.2013 | 22:24
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mir jemand genaueres zu den zusätzlichen Leistungen zur EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit sagen? Dachte, dass man,wenn die Eu-Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, Leistungen zur Grundsicherung (Sozialgeld) bei der ARGE beantragen kann. Aber kann es sein, dass es da den Haken gibt, dass einem Leistungen nur zustehen, wenn man in einer BG lebt ? Heißt: wer alleinstehend ist, muss dann die Sozialhilfe beantragen ? Und Sozialhilfe heißt ja, dass das Schonvermögen viel geringer als im SGB II/Hartz IV ist, oder irre ich mich da? Und dann zählt sicher auch eine private Rentenversicherung zum Vermögen dazu ? Oder kann es dann nicht günstiger sein, Wohngeld zu beantragen, damit man nicht seine sauer angesparte Rentenversicherung aufbrauchen muss. Im SGB Merkblatt heißt es aber dann doch dazu: Wer bekommt Sozialgeld? Nicht erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einerBedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zurSicherung des Lebensunterhalts Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel desZwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alterund bei Erwerbsminderung) haben. Sozialgeld können auch Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderungauf Zeiterhalten. (gilt für die Bezieher von Rente auf Zeit dann eben auch, dass sie in einer Bedarfgemeinschaft leben müssen????) Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente wegenvoller Erwerbsminderung auf Dauerbeziehen oder diemaßgebliche Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahrenerreicht haben, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld. Also hätte ich doch mit ca. 520 € EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 2014 Anspruch auf zusätzliche Leistungen (Sozialgeld) bei der Arge oder ? Vielen Dank im voraus. LG. Hannah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannah,

bitte lassen Sie sich zu den möglichen Sozialleistungen, wie Grundsicherung oder ergänzende Sozailhilfe, von Ihrer örtlichen Stadtverwaltung bzw. der ARGE informieren.

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5 Antworten

Alltagsbegleiteram 27.01.2013 | 07:06
Sie haben Recht, nur wenn Sie in einer sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ mit einer erwerbsfähigen Person leben würden, die kaum oder kein Einkommen hätte, wäre das Jobcenter Ihr zuständiger Leistungsträger - auch bei voller Erwerbsminderung. Diese Leistung heißt dann „Sozialgeld“. Das Jobcenter ist aber nur für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige zuständig. Und, ganz nebenbei, der Regelsatz für Zusammenlebende beträgt jeweils nur 90% des Satzes für Alleinstehende. Als Alleinstehende mit einer zu niedrigen befristeten Erwerbsminderungsrente müssen Sie sich an das Sozialamt wenden. Die Leistung wäre dann die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“. „Grundsicherung“ ist die Bezeichnung der Leistung, die bei unbefristeter Erwerbsminderung gezahlt wird (Bei einer unbefristet festgestellten Erwerbsminderung wäre in jedem Fall das Sozialamt zuständiger Träger). Natürlich wird vom Jobcenter das gemeinsame Einkommen den Berechnungen des Bedarfes zugrundegelegt. Nur wenn Ihr erwerbsfähiger Partner nicht genügend Einkommen hätte, um Sie beide auf Hartz VI - Niveau zu finanzieren, hätten Sie Anspruch auf aufstockende Leistungen durch das Jobcenter. (Regelsatz für Partner von jeweils 343,- Euro plus Kosten der gemeinsamen Unterkunft einer als angemessen anerkannten Wohnung, minus Ihre Rente). Sie haben Recht, in diesem Fall wäre der Vermögensfreibetrag allerdings höher als bei Leistungsbezug durch das Sozialamt, denn es wird das SGB II und nicht das SGB XII angewandt. Sie würden dann von den Freibetrags-Privilegien Ihres erwerbsfähigen Partners profitieren, da Ihr gemeinsames Vermögen zugrundegelegt werden würde. Der Gesetzgeber erwartet, dass bei fehlender Erwerbsfähigkeit zunächst das gesamte verwertbare Vermögen (bis auf eine geringe Summe) zum Lebensunterhalt eingesetzt wird. Ausnahmen dazu entnehmen Sie dem §90 SGB XII. Eventuell fällt Ihre private Rentenversicherung unter diese Sonderfälle. Derzeit erkennt der Gesetzgeber einen Gesamtbedarf für Alleinstehende von 382,- Euro plus (als angemessen anerkannte) Kosten der Unterkunft an. Eventuell käme dazu ein Mehrbedarf von knapp 65,- Euro wegen eines Merkzeichens G im Schwerbehindertenausweis. Von diesem anerkannten Bedarf wird dann Ihre Nettorente ohne Freibetrag abgezogen. Fall Sie nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner sind, kommt dazu der Versicherungsbeitrag zur Krankenversicherung, der direkt dorthin überwiesen wird. Zunächst wäre jedoch tatsächlich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben – dies ist eine vorrangige Leistung. Gleichzeitige Zahlung von Wohngeld und Leistungen des Sozialamtes (oder des Jobcenters) sind allerdings nicht möglich.
Arbeitstieram 27.01.2013 | 15:53
Und nicht zu vergessen, können und sollten Sie bis 450€ pro Monat rentenunschädlich hinzuverdienen ! Das ist doch auch ein schönes Zubrot, gerade wenn die EM-Rente zu gering ausfällt. Nicht imemr nur an Sozialgeld etc. denken,sondern selbst hand anlegen ist angesagt. Also auf und entsprechenden Minijob suchen.
arniam 27.01.2013 | 17:16
schön gesagt, wenn man denn noch kann, und wer stellt einen dann noch ein ???? immer schön weiter träumen
Hannaham 27.01.2013 | 19:21
Zitat von Arbeitstier anzeigenausblenden
Finde ich auch gut, werde ich auch machen, wenn ich wieder etwas arbeiten gehen kann. Das geht im Moment aufgrund meiner Erkrankung leider gar nicht. Ich bin froh, wenn ich hoffentlich bald wieder selbstständig leben kann und keine Unterstützung und Hilfe von anderen brauche. So können eben auch Lebensrealitäten aussehen.
Hannaham 27.01.2013 | 19:35
Trotzdem Danke für die schnellen Antworten hier im Forum. Besonders an "Arbeitsbegleiter". Ich hatte ihnen heute früh schon eine Rückantwort geschrieben, weil ich mich gefreut habe, so schnell eine Antwort zu bekommen. Aus irgendwelchen Gründen ist die Nachricht wohl nicht gesendet worden. Deshalb auf hier noch mal Danke an sie. Hannah
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