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Experten-Antwort

EU Rente aufgeben - Risiko

von Simone201513.01.2015 | 11:27
2909 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte aufgrund einer schwereren Erkrankung seit meinem 25 Lebensjahr volle Erwerbsminderungsrente. Vor einigen Jahren wurde diese unbefristet bewilligt. Ich habe mittlerweile Familie und das Geld reicht hinten und vorne nicht. Ich möchte gerne einen Versuch starten und eine Stelle annehmen. Die Stelle ist derart gut und interessant für mich das ist gerne versuchen möchte. Frage: Kann ich die Rente auch "vorübergehend" auf Eis legen und notfalls wieder zurück? Ggf. ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen? Wie sieht es dann mit der Rentenberechtigung und der Rentenhöhe aus? Wird diese neue berechnet und könnte es sein das ich dann garnicht mehr Rentenberechtigt bin? Gibt es ggf. eine Art Wiedereingliederungsprogramm für EU Rentner Ich möchte gerne den Schritt wagen, aber ohne Risiko für mich und auch meine Familie. Wenn wir nach meinem "Experiment" in Harz4 oder Sozialbezug fallen würden, würde ich mir das nie verzeihen. Hinweis: Es geht hier NICHT um die Diskussion ob ich in der Lage bin, sondern welche Konsequenzen mein Versuch mit sich bringt. Tipps wie "versuch es doch erstmal mit einem 400 Minijob oder andere Halbzeitstellen" benötige ich derzeit nicht. Wie gesagt es geht hier nur um Fakten die ich benötige um eine Entscheidung zu treffen. Danke. Simone

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone2015,

sie können die Erwerbsminderungsrente nicht "auf Eis legen". Wenn Sie sich entscheiden eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, fällt die Erwerbsimderungsrente weg. Wenn Sie sich dann wieder schlechter fühlen, muss ein neuer Antrag gestellt werden und der Rentenanspruch wird erneut überprüft.

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19 Antworten

Simone2015am 13.01.2015 | 11:40
Hallo und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Frage: Kann es denn sein das ich dann nicht mehr Rentenberechtigt bin? Bzw. muss ich erst eine bestimmte Zeit wieder als Arbeitznehmer eingezahlt haben damit ich Rentenberechtigt bin? Oder habe ich meine Rentenberechtigung bereits "erfüllt" und gilt die dann für immer? Wird die Rentenhöhe dann auch wieder neu berechnet? Danke
Hans Balzeram 13.01.2015 | 12:32
Wenn sie dann ggf. wieder EM-Rente beantragen, könnte es u.U. sogar so sein, daß dann erheblich erschwerende Bedingungen (also neues Recht) gelten und dann auch weit weniger gezahlt werden würde. Der Schritt sollte sehr sorgfältig überlegt werden.
Gigiam 13.01.2015 | 12:48
Auch wenn Sie es ja nicht hören wollen: Nehmen Sie die Beschäftigung auf. Informieren Sie die DRV. Je nach Höhe des Einkommens kann die Rente dann vollständig nicht mehr gezahlt werden, aber sie fällt nicht weg. Sollte der Versuch nicht erfolgreich sein, ist die Rente wieder zu zahlen. Ein Neuantrag mit allen Konsquenzen ist dann nicht erforderlich. Dies zu den Fakten. Gigi
miaam 13.01.2015 | 13:14
Hallo Experte, ist Ihre Aussage nicht etwas sehr pauschal? Die Rente fällt doch nicht automatisch weg, weil eine Beschäftigung aufgenommen wird. Die Beschäftigungsaufnahme ist vielmehr Anlass für eine Überprüfung des Anspruches und die Rente kann(!) entzogen werden, wenn(!) sich der Gesundheitszustand ggü. dem Zeitpunkt der Bewilligung verbessert hat oder neue Qualifikationen erworben wurden etc. Sicher setzt häufig die Aufnahme einer Vollbeschäftigung den Anschein einer Besserung der Erwerbsfähigkeit - aber im Fall von Simone2015, die schon in jungen Jahren sicher nicht ohne Grund eine unbefristete EMR bekommt, wäre ich mir nicht so sicher über den Ausgang des Verfahrens. Vor allem, wenn die Tätigkeit vielleicht nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden muss und das ist ja Simones Sorge. Also zum Beispiel einen Monat voll arbeiten und dann merken, dass es nicht geht - das führt doch sicher nicht sofort zum Wegfall des Anspruchs, oder? Was natürlich in jedem Fall passiert, ist die Anrechnung des Verdienstes nach § 96a und damit kann die Rente - je nach Hinzuverdienstgrenze und Verdienst - auch "weg" sein. Aber das beträfe ja "nur" den Zahlbetrag und nicht den Grundanspruch...
Tigerfroscham 13.01.2015 | 16:51
interessante Frage von Simone2015. ... nur mal so am Rande erwähnt. Und dann diese dürftige Antwort von einem Experten. Schade.
Maxam 13.01.2015 | 18:49
Hallo Simone! Bevor ich meine Rente erhalten habe war ich zur Reha, da sagte ein Arzt zu mir Sie sind doch schon immer krank und Sie haben es doch bisher auch gepackt.....warum sollen wir Ihnen jetz Rente geben.......? Möchten Sie bei einem Fehlversuch diesen ganzen Zirkus mit sämtlichen psychischen Belastungen auf sich nehmen? Den wenn man sieht wie schwierig es sein kann eine Rente zubekommen, dann sollte man sich das Fragen und eine Auskunft inm Netz ist eh so eine Sache....es kommt wohl auf Ihre Krankenakte an......da brauchen Sie sehr gute Beratung ... Ich will Ihnen keine Angst machen aber auch wenn Sie einen Minijob ablehen...wäre das wohl noch ein sicherer Weg als gleich alles aufgeben.... Max
Manuelam 13.01.2015 | 19:22
Das ist eine interessante Frage, Aber was stimmt nun? Das was Gigi sagt und Die Rente quasi ruht bis die Hinzuverdienstgrenzen wieder unterschritten werden oder das was der Experte sagt: Rente entfällt??? Das muss doch irgendwo geregelt sein!
Pieperam 13.01.2015 | 18:44
Klarr Ansage : Lassen Sie diesen Versuch sein !
Simone2015am 13.01.2015 | 19:28
hallo gigi, Hinweis: Es geht hier NICHT um die Diskussion ob ich in der Lage bin, sondern welche Konsequenzen mein Versuch mit sich bringt. Tipps wie "versuch es doch erstmal mit einem 400 Minijob oder andere Halbzeitstellen" benötige ich derzeit nicht. Wie gesagt es geht hier nur um Fakten die ich benötige um eine Entscheidung zu treffen.
Auch wenn Sie es ja nicht hören wollen: Nehmen Sie die Beschäftigung auf. Informieren Sie die DRV. Je nach Höhe des Einkommens kann die Rente dann vollständig nicht mehr gezahlt werden, aber sie fällt nicht weg. Sollte der Versuch nicht erfolgreich sein, ist die Rente wieder zu zahlen. Ein Neuantrag mit allen Konsquenzen ist dann nicht erforderlich. Dies zu den Fakten. Gigi
das hätte ich genauso gemacht. also den job angenommen und die DRV informiert. Das ich dann keine Geldleistungen mehr erhalte ist mir klar. Ich bin nur davon ausgegangen das mir die rente dann weggenommen wird, da vollzeitjob. Ich kann ja nicht eine volle stelle annehmen und gleichzeitig den status "erwerbsgemindert" haben kann(auch ohne geldbezug). Und meine Rente würde doch wahrscheinlich neu überprüft werden. wenn dabei rauskommt das ich nicht arbeitsfähig bin, darf ich dann nicht arbeiten gehen? Ich weiß eigentlich das ich nicht arbeitsfähig bin, was praktisch so aussehen würde, das wenn ich arbeiten gehen, kurz oder lang, meine gesundheit riskiere.... aber das steht dann auf einem anderen Blatt....
W*lfgangam 13.01.2015 | 20:11
eine med. gesicherte dauerhaft festgestellt EMRT fällt nicht durch die Aufnahme einer auch Vollzeitbeschäftigung so plötzlich weg. Da müsste erst ein 'Überprüfungsverfahren/med. Begutachtung' zwecks Entziehung der Rente durchgeführt werden. Wie andere schon gesagt haben, wird der Hinzuverdienst die Rente reduzieren oder auch auf null setzten. Fällt der Hinzuverdienst wieder weg bzw. erreicht nur noch die zulässige Minijob-Grenze, ist die Rente wieder voll zu zahlen. Die Sachbearbeitung wird sicher 'argwöhnisch' werden (aha, die kann ja wieder, machen wir doch eine med. Überprüfung/leiten ein Entziehungsverfahren ein – die DRV ist hier in der 'Beweispflicht'), doch wenn sich die (langjährigen) gesundheitlichen Einschränkungen nicht verändert haben, ist die EMRT eben (wieder) zu zahlen/nicht zu entziehen. Einen ähnlichen/ersten Fall überhaupt habe ich zz., wo ein (jüngerer) Versicherte seine befristet EMRT (nunmehr 6 Jahre schon) :_nicht_ weiter beantragen wollte, weil er eine 2. Ausbildung angefangen hatte - den musste ich richtig bequatschen, dass das eine nicht mit dem anderen zusammenhängt. Seinen Worten zufolge war die begutachtende Ärztin der DRV mit dieser Konstellation (zunächst) wohl überfordert ...im Endeffekt kam dann doch eine teilweise EMRT raus - wohl dem Umstand geschuldet "der geht ja voll Arbeiten". Widerspruch läuft ;-) In solchen Fällen kann ich nur 'flapsig' sagen „appe Beine wachsen auch durch eine 40-Std.-Arbeitswoche nicht wieder nach“ ...kann man auf alle dauerhaften Einschränkungen übertragen, die, wie in Ihrem Fall, nur ein Leistungsvermögen von unter 3 Std. ermöglichen und alles darüber hinaus ggf. zu Lasten der eigenen Gesundheit geht. Hier würde sich der med. Dienst/der 'rentenbewilligende Jurist' der DRV geradezu lächerlich machen, wenn nach mehreren Befristungen 'so ganz plötzlich' die jetzt dauerhafte EM nicht mehr vorliegen sollte – nur weil Sie es versuchen, durch Arbeit wieder Fuß zu fassen und für sich einen Sinn darin sehen. Und so wie es schildern, sind Sie weder ein 'EMRT-Wackelkandidat' noch eine gute Schauspielerin, die sich auf Dramaturgie/Hypochonder spezialisiert hat. Machen's einfach! Gruß w. ...hat jemand die letzten Tage hier einen 'Experten' gesehen - ich les' immer nur 'Beratungsstelle' ?
Manuelam 13.01.2015 | 20:41
In dem Fall schrieb der Experte nichts von Beratungsstelle sondern einfach das die Rente entfällt!
Simone2015am 13.01.2015 | 20:50
Hallo Wolfgang, danke für Deine Sicht der Dinge. Ich habe also dann ein neues Gutachten vor mir. Ob ich mir das "gebe" und notfalls ein Widerspruchsverfahren haben möchte muss ich nun wirklich abwägen.... Jetzt aber mal kurz eine andere Frage: es gibt hin und wieder Honorarjobs die ich gerne machen würde. Allerdings wäre die Arbeitszeit ca. 5-8 Stunden. Bei voller Rente darf ich ja max. 3 Std/Tag. Gibt es ggf. aussnahmen das man z.b. 5-8 Stunden geht, dafür aber nur 1x Woche? Ich würde mir das ggf. zutrauen, da ich danach eine längere phase der regeneration hätte. Danke für einen kurzen Tipp.
W*lfgangam 13.01.2015 | 21:45
...mein Einwand bezog sich auf die Expertenbeiträge 'der letzten Tage'. Und, dass die Rente hier entfällt, ist hier weder juristisch korrekt (und der Anspruch als solcher _muss_ nicht erneut geprüft werden - es geht 'nur' um die Wiederaufnahme der Zahlung!) noch hilfreich zur Fragestellung. Was soll's, die Expertenantwort war schlicht und einfach *!@§+!! ...genau/Bullshit, an eine(n) solche(n) Berater(in) möchte ich mit dieser Frage nicht geraten - schon gar nicht in einem offiziellen Forum der DRV, wo sie 'blank' ziehen müssen/sollten ...oder sich selber mangelndes Engagement hinterfragen lassen müssen - von einfachen Usern 8-) Gruß w.
Manuelam 13.01.2015 | 21:56
Ich habe ihren Einwand schon verstanden, auch wenn sie ihr eigenes Nest damit beschmutzen :-) mir ist die schwankende Qualität der Forumsexperten auch schon aufgefallen!
Tigerfroscham 13.01.2015 | 22:15
ich schliesse mich hier dieser Meinung von Manuel an. Schlimm ist nur, es geht hier bei uns vorwiegend um Existensfragen und das macht die Sache hier so brisant. Gutes Nächtle
W*lfgangam 13.01.2015 | 22:45
...ich sitze außerhalb dieses Nestes - aber auch da gibt es genauso viele 'Exoten', die nicht auf ratsuchende Versicherte losgelassen werden sollten *g Gruß w. Hint: 30+ Jahre Versicherungsamt ...und ich lerne täglich dazu und bewundere so einige Freelancer hier, die so einige Problemstellungen aus dem Ärmel lösen können. Sind aber auch (verdeckte ;-)) Semi-Experten/in, die sich nicht (immer/selten) mit schnödem alltäglichen Allround-Publikum rumschlagen müssen. Deswegen (_hier_ die absoluten Experten der DRV) fressen mich einfach schon mal 'doofe/nichtssagende' Expertenantworten an - und das sag ich dann auch hin und wieder *g ...besonders wenn man neuzeitlich die einmaligen/wirklich professionellen Beitrage vor/zum Jahreswechsel erlebt hat. Ehrlich, manchmal kommt bei mir Fremdschämen auf, was aus dieser Ecke/DRV hier produziert wird ... Gruß w.
GroKoam 14.01.2015 | 06:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
auch wenn sie ihr eigenes Nest damit beschmutzen
...ich sitze außerhalb dieses Nestes - aber auch da gibt es genauso viele 'Exoten', die nicht auf ratsuchende Versicherte losgelassen werden sollten *g Gruß w. Hint: 30+ Jahre Versicherungsamt ...und ich lerne täglich dazu und bewundere so einige Freelancer hier, die so einige Problemstellungen aus dem Ärmel lösen können. Sind aber auch (verdeckte ;-)) Semi-Experten/in, die sich nicht (immer/selten) mit schnödem alltäglichen Allround-Publikum rumschlagen müssen. Deswegen (_hier_ die absoluten Experten der DRV) fressen mich einfach schon mal 'doofe/nichtssagende' Expertenantworten an - und das sag ich dann auch hin und wieder *g ...besonders wenn man neuzeitlich die einmaligen/wirklich professionellen Beitrage vor/zum Jahreswechsel erlebt hat. Ehrlich, manchmal kommt bei mir Fremdschämen auf, was aus dieser Ecke/DRV hier produziert wird ... Gruß w.
Bla bla blubb
Manuelam 14.01.2015 | 22:36
Ah ok dachte sie sind von der DRV. Respekt das sie hier in Ihrer Freizeit sehr ausfühlich viele Fragen beantworten und das nach 30 jahren im Amt :-) P.S heute war der Experte wieder etwas ausfühlicher...
Simone2015am 15.01.2015 | 19:00
Hallo, ich war nun bei der Rentenberatung unserer Gemeindeverwaltung. Dort wurde mir es wie w. bestätigt. Die Rente wird mir NICHT entzogen. Ich kann eine Tätigkeit aufnehmen und gebe diese Infos, ggf. mit einem Begleitschreiben indem ich meine Absichten erkläre, der Rentenanstalt. Ich habe lediglich keinen Anspruch auf die Zahlungen, je nachdem wie hoch mein Einkommen sein wird. Ggf. wird nach einiger Zeit irgendwann mal einer meinen Rentenstatus mit einem Gutachten erneut überprüfen. Laut der Aussage erhalte ich meine Rentenzahlung sofort wieder, sobald ich die Arbeitsstelle nicht mehr weiterausführe, da ich meinen Status nicht verliehre, sondern nur die den Zahlungsanspruch. Das sind gute Neugikeiten. Mal sehen ob und in welchem Umfang ich mal wagen werde. Ich danke allen die sich um meine Anfrage gekümmet und eingesetzt haben. VG Simone2015
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