Habe nach Auflösung meines ruhenden Arbeitsverhältnisses ALG1 beantragt. ALG1 wurde genehmigt mit 2 monatiger Sperre.
DRV hat Rentenbescheid von bestehender halben EU-Rente wg. Überschreitung der Bemessungsgrenze aufgehoben.
Nun wird auch für die Zeit in der ich kein ALG1-Geld (Sperre) erhalten habe die Rente zurückgefordert. Kann man etwas anrechnen das man nicht erhalten hat?
Habe nach Auflösung meines ruhenden Arbeitsverhältnisses ALG1 beantragt. ALG1 wurde genehmigt mit 2 monatiger Sperre.
DRV hat Rentenbescheid von bestehender halben EU-Rente wg. Überschreitung der Bemessungsgrenze aufgehoben.
Nun wird auch für die Zeit in der ich kein ALG1-Geld (Sperre) erhalten habe die Rente zurückgefordert. Kann man etwas anrechnen das man nicht erhalten hat?
Selbstverständlich
In diesem Fall "kann man", weil es so im Gesetz steht:
§ 96a Abs. 3 Satz 3 Die Sätze 1 und 2 sind auch für eine Sozialleistung anzuwenden, die aus Gründen ruht, die nicht im Rentenbezug liegen.
Siehe auch die Arbeitsanweisung der Regionalträger: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.5.6
Halla Sab , vielen Dank für die schnelle Hilfe. Habe auch schon den link aufgerufen. Habe die angesprochene Stelle gefunden.
Bei den folgenden Anweisungen und Verweisen mit mögl. Auschlüssen habe ich dann aber aufgegeben.