Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um meine Schwester. Sie bezieht eine EU-Rente von ca. tausend Euro.
Ihr Lebenspartner bekommt kein ALG 2, weil sie zusammen wohnen.
Meine Schwester muss für ihn ca. 150 Euro Rentenversicherung zahlen und auch für seinen Lebensunterhalt (Wohnkosten, Essen etc.) aufkommen.
Gibt es da nicht irgend ein Gesetz, das die Sicherung des Lebensunterhaltes für die Beiden regelt, d. h., eine Grenze, bei deren Unterschreitung es Hilfe von Behörden geben kann? Wo kann sie sich hinwenden?
Schön wäre es, Sie könnten mir dazu eine kurze Auskunft geben.
Danke und freundliche Grüße,
Petra Dörfer.