Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente + Aufkommen für Lebensunterhalt des Lebenspartners

von Petra Dörfer26.01.2013 | 19:17
1811 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um meine Schwester. Sie bezieht eine EU-Rente von ca. tausend Euro. Ihr Lebenspartner bekommt kein ALG 2, weil sie zusammen wohnen. Meine Schwester muss für ihn ca. 150 Euro Rentenversicherung zahlen und auch für seinen Lebensunterhalt (Wohnkosten, Essen etc.) aufkommen. Gibt es da nicht irgend ein Gesetz, das die Sicherung des Lebensunterhaltes für die Beiden regelt, d. h., eine Grenze, bei deren Unterschreitung es Hilfe von Behörden geben kann? Wo kann sie sich hinwenden? Schön wäre es, Sie könnten mir dazu eine kurze Auskunft geben. Danke und freundliche Grüße, Petra Dörfer.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2013 | 10:27

Hallo Petra Dörfer,

Ihre Schwester sollte sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit wenden und sich zu den Unterhaltsvorschriften in einer Lebensgemeinschaft aufklären lassen.

7 Antworten

Hamburgerin am 26.01.2013 | 19:47
Sicher gibt es eine Grenze für den Anspruch auf Leistung zum Lebensunterhalt d.h., es gibt ein s.g. Existenzminimun. Das hängt aber von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht in einer Summe darstellen. Die 150 € sind sicher der Betrag für die Krankenversicherung ? Durch diese Zahlung kann u.U. ein Anspruch auf ALG 2 entstehen. Vorschlag: 1. Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn das nichts ergibt 2. Antrag auf ALG 2 stellen und schriftlichen Bescheid fordern ! Wenn das alles keine Leistung ergibt, hilft nur noch, sich um einen Job zu bemühen. Hier ist ein ALG 2 Rechner, damit man schon vorab prüfen kann: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.htm… Aber besser ist ein schriftlicher Antrag, das Jobcenter muss prüfen !
Petra Dörferam 26.01.2013 | 20:34
Danke für die Antwort. Es ist so, dass mein Schwager 41 Jahre gearbeitet hat und einfach keine Arbeit mehr findet mit 60 Jahren...Arbeitslosenquote hier über 20%. Ich werde sie überreden, einen erneuten Antrag auf Alg2 zu stellen. Das muss ich tun, denn er hat "seinen Stolz", was auch richtig ist. Aber ich sehe meine Schwester, die unter der Situation leidet und das ist bei ihrer MS nicht gut... Ich wünsch einen schönen Samstag-Abend sowie erholsamen Sonntag. Grüße aus der Lausitz nach Hamburg, wo ich zum Kirchentag das ERSTE MAL sein werde...freu mich schon rieeesig....tschüß.
grünam 28.01.2013 | 06:48
Wenn es eine Lebensgemeinschaft ist, ist das aber nicht ihr Schwager...... Wie wäre es denn mit heiraten ? Dann würde man durch die Familienversicherung schon mal die Krankenkassenbeiträge sparen.....
Petra Dörferam 28.01.2013 | 10:57
Danke für Ihre zweckdienliche Antwort. Das Leben ist nicht immer so gradlinig und die "Antworten" von "rot" hier im Forum ärgern mich schon sehr. Denn: was weiß er denn über das Leben meiner Schwester und warum sie nicht (mehr) heiraten will (kann)? Einen schönen Tag wünsch ich Ihnen.
Hamburgerinam 28.01.2013 | 14:22
Es ist nun mal so geregelt, dass man Anträge stellen muss, wenn man Hilfe von Behörden = Jobcenter, Sozialamt ect. haben möchte. Dafür muss man sich auch nicht als Bittsteller fühlen, das ist m.E. falscher Stolz und davon "wird man nicht satt" ! Wohngeld ist übrigens eine vorrangige Leistung, hier mal weitere Info: http://www.wohngeldantrag.de/index.html
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026